Allgemein ist eine Lizenz (lateinisch licet, „es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese Erlaubnis verboten sind. Eine sehr große Rolle spielen Lizenzverträge in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) unter definierten Bedingungen einzuräumen. Der Begriff findet auch im allgemeinen Sprachgebrauch häufige Verwendung, so z. B. bei der „Lizenz zum Töten“ des fiktiven Agenten James Bond.

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  • Allgemein ist eine Lizenz (lateinisch licet, „es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese Erlaubnis verboten sind. Eine sehr große Rolle spielen Lizenzverträge in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) unter definierten Bedingungen einzuräumen. Gegenstand einer Lizenz können auch staatlich erteilte Sonderrechte sein, zum Beispiel die Spielerlaubnis für Musiker in der ehemaligen DDR, die UMTS-Mobilfunkrechte, aber auch bei Jagdlizenzen (Jagdpatente). Unter den Begriff Lizenz fallen auch amtliche Berechtigungen zum Führen oder Reparieren von Flugzeugen wie z. B. die Lizenz für Verkehrspiloten oder die AML (Aircraft Maintenance Licence) der Fluggerätmechaniker. Der Begriff findet auch im allgemeinen Sprachgebrauch häufige Verwendung, so z. B. bei der „Lizenz zum Töten“ des fiktiven Agenten James Bond. Das zugehörige Verb lautet lizenzieren und hat die Bedeutung „eine Lizenz erteilen“. Umgangssprachlich wird aber auch bei Erwerb oder Beantragung einer Lizenz von lizenzieren gesprochen, beispielsweise in der Wendung „eine Software lizenzieren“ (gemeint ist: „sich eine Software lizenzieren lassen“). (de)
  • Allgemein ist eine Lizenz (lateinisch licet, „es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese Erlaubnis verboten sind. Eine sehr große Rolle spielen Lizenzverträge in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) unter definierten Bedingungen einzuräumen. Gegenstand einer Lizenz können auch staatlich erteilte Sonderrechte sein, zum Beispiel die Spielerlaubnis für Musiker in der ehemaligen DDR, die UMTS-Mobilfunkrechte, aber auch bei Jagdlizenzen (Jagdpatente). Unter den Begriff Lizenz fallen auch amtliche Berechtigungen zum Führen oder Reparieren von Flugzeugen wie z. B. die Lizenz für Verkehrspiloten oder die AML (Aircraft Maintenance Licence) der Fluggerätmechaniker. Der Begriff findet auch im allgemeinen Sprachgebrauch häufige Verwendung, so z. B. bei der „Lizenz zum Töten“ des fiktiven Agenten James Bond. Das zugehörige Verb lautet lizenzieren und hat die Bedeutung „eine Lizenz erteilen“. Umgangssprachlich wird aber auch bei Erwerb oder Beantragung einer Lizenz von lizenzieren gesprochen, beispielsweise in der Wendung „eine Software lizenzieren“ (gemeint ist: „sich eine Software lizenzieren lassen“). (de)
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  • Allgemein ist eine Lizenz (lateinisch licet, „es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese Erlaubnis verboten sind. Eine sehr große Rolle spielen Lizenzverträge in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) unter definierten Bedingungen einzuräumen. Der Begriff findet auch im allgemeinen Sprachgebrauch häufige Verwendung, so z. B. bei der „Lizenz zum Töten“ des fiktiven Agenten James Bond. (de)
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