Die Deutschen Bundesfürsten waren die bis 1871 souveränen Herrscher derjenigen deutschen Staaten, die von da an das Deutsche Reich bildeten. Der Bundesvertrag zwischen diesen Fürsten regelte die politischen und verfassungsmäßigen Verhältnisse in dem als Bundesstaat konzipierten neuen Kaiserreich. Unter dem Titel Deutscher Kaiser wurde der König von Preußen als Souverän des politisch mächtigsten Gliedstaates zu dessen Oberhaupt bestimmt.

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  • Die Deutschen Bundesfürsten waren die bis 1871 souveränen Herrscher derjenigen deutschen Staaten, die von da an das Deutsche Reich bildeten. Der Bundesvertrag zwischen diesen Fürsten regelte die politischen und verfassungsmäßigen Verhältnisse in dem als Bundesstaat konzipierten neuen Kaiserreich. Unter dem Titel Deutscher Kaiser wurde der König von Preußen als Souverän des politisch mächtigsten Gliedstaates zu dessen Oberhaupt bestimmt. Der ebenfalls erwogene Titel Kaiser von Deutschland wurde vermieden, um Konflikte mit Österreich-Ungarn und den Eindruck großdeutscher Ambitionen (auf die angrenzenden deutschen Siedlungsgebiete im Habsburger Kaiserreich) zu vermeiden. Im folgenden sind die Fürsten der monarchisch regierten Bundesstaaten des Deutschen Reichs aufgeführt. Nicht aufgeführt sind die Oberhäupter der zum Deutschen Reich gehörenden, selbständigen Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Lübeck sowie der Statthalter des 1871 von Frankreich abgetretenen Elsass-Lothringens, das einen gesonderten Status als Reichsland erhalten hatte.
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  • Die Deutschen Bundesfürsten waren die bis 1871 souveränen Herrscher derjenigen deutschen Staaten, die von da an das Deutsche Reich bildeten. Der Bundesvertrag zwischen diesen Fürsten regelte die politischen und verfassungsmäßigen Verhältnisse in dem als Bundesstaat konzipierten neuen Kaiserreich. Unter dem Titel Deutscher Kaiser wurde der König von Preußen als Souverän des politisch mächtigsten Gliedstaates zu dessen Oberhaupt bestimmt.
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  • Liste der Fürsten im Deutschen Kaiserreich
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