Unter Liquidation (von lateinisch liquidāre ‚verflüssigen‘), häufig auch Abwicklung genannt, versteht man im betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Zusammenhang den Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens oder Vereins mit dem Ziel, das darin gebundene Kapital in Bargeld oder andere leicht in Bargeld umtauschbare („liquide“) Mittel umzuwandeln. Ziel der Liquidation ist die Beendigung der Gesellschaft.

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  • Unter Liquidation (von lateinisch liquidāre ‚verflüssigen‘), häufig auch Abwicklung genannt, versteht man im betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Zusammenhang den Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens oder Vereins mit dem Ziel, das darin gebundene Kapital in Bargeld oder andere leicht in Bargeld umtauschbare („liquide“) Mittel umzuwandeln. Ziel der Liquidation ist die Beendigung der Gesellschaft. (de)
  • Unter Liquidation (von lateinisch liquidāre ‚verflüssigen‘), häufig auch Abwicklung genannt, versteht man im betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Zusammenhang den Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens oder Vereins mit dem Ziel, das darin gebundene Kapital in Bargeld oder andere leicht in Bargeld umtauschbare („liquide“) Mittel umzuwandeln. Ziel der Liquidation ist die Beendigung der Gesellschaft. (de)
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