Der Begriff Lehnswesen, auch Feudalwesen oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch-ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung der abendländischen Staaten, vor allem aber des Heiligen Römischen Reichs.

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  • Der Begriff Lehnswesen, auch Feudalwesen oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch-ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung der abendländischen Staaten, vor allem aber des Heiligen Römischen Reichs. Auch in anderen Kulturen, insbesondere in Japan (siehe Han für die Lehen und Samurai für die Lehnsmänner) entstanden Strukturen, die sich mit dem europäischen Lehnswesen vergleichen lassen. Im Frühmittelalter bildete sich das Lehnswesen nach dem Vorbild des römischen Klientelwesens und aus dem germanischen Gefolgschaftswesen. Der Lehnsherr, welcher der rechtliche Eigentümer von Grund und Boden oder bestimmter Rechte war, verlieh diese dem Lehnsempfänger auf Lebenszeit. Dafür musste der Lehnsempfänger dem Lehnsherrn persönliche Dienste leisten. Dazu gehörten z.  B. auch das Halten des Steigbügels, die Begleitung bei festlichen Anlässen und der Dienst als Mundschenk bei der Festtafel. Beide verpflichteten sich zu gegenseitiger Treue: Der Lehnsherr zu Schutz und Schirm, der Lehnsempfänger zu Rat und Hilfe. Weiterhin waren Lehnsherr und Vasall einander zu gegenseitiger Achtung verpflichtet, d.  h. auch der Lehnsherr durfte seinen Lehnsempfänger per Gesetz nicht schlagen, demütigen oder sich an seiner Frau oder Tochter vergreifen. Oberster Lehnsherr war der jeweilige oberste Landesherr, König oder Herzog, der Lehen an seine Fürsten vergab. Diese konnten wiederum Lehen an andere Adelige vergeben, die sich von ihnen belehnen lassen wollten und oft in der Adelshierarchie unter dem Lehnsgeber standen.
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  • Der Begriff Lehnswesen, auch Feudalwesen oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch-ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung der abendländischen Staaten, vor allem aber des Heiligen Römischen Reichs.
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  • Lehnswesen
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