Unter der Landesregierung versteht man die Regierung eines Landes in Deutschland. In Bayern, Sachsen und Thüringen nennt sich die Landesregierung Staatsregierung, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nennt sich das Kabinett Ministerrat. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Landesregierung Senat. Die Rechtsverhältnisse der Regierungsangehörigen sind in den Ministergesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

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  • Unter der Landesregierung versteht man die Regierung eines Landes in Deutschland. In Bayern, Sachsen und Thüringen nennt sich die Landesregierung Staatsregierung, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nennt sich das Kabinett Ministerrat. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Landesregierung Senat. Die Rechtsverhältnisse der Regierungsangehörigen sind in den Ministergesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Landesregierung besteht aus dem Regierungschef und einer bestimmten Anzahl von Ministern (Landesministern, Staatsministern, Senatoren).Die Anzahl der Minister ist von Land zu Land unterschiedlich. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es auch Staatssekretäre, die der Staatsregierung angehören können. Beschlüsse einer Landesregierung haben zunächst meist nur eine politische Bedeutung und erfordern oft weitere entsprechende Schritte. So muss z. B. ein Gesetzentwurf der Regierung im Landesparlament beraten werden. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen im Gesetz können Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften von der Landesregierung oder einem einzelnen Minister erlassen werden. Im Interesse der Zusammenarbeit der Minister geht solchen Erlassen aber häufig ein Beschluss der Landesregierung voraus, auch wenn dies formaljuristisch nicht erforderlich ist. Die Regierungschefs heißen in den Flächenländern Ministerpräsident, in Berlin Regierender Bürgermeister und in Bremen und Hamburg Präsident des Senats. In den Stadtstaaten heißen die Minister Senatoren. Der Staats- bzw. Regierungsform nach sind alle deutschen Länder parlamentarische Republiken. Die verfassungspolitischen Rahmenbedingungen dieser Regierungsform werden durch bundesstaatliches Verfassungsrecht, das sog. Homogenitätsgebot des Grundgesetzes (Art. 28 GG), vorgeschrieben, wobei dieses Gebot grundsätzlich auch eine präsidentielle Regierungsform auf Länderebene zuließe. (de)
  • Unter der Landesregierung versteht man die Regierung eines Landes in Deutschland. In Bayern, Sachsen und Thüringen nennt sich die Landesregierung Staatsregierung, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nennt sich das Kabinett Ministerrat. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Landesregierung Senat. Die Rechtsverhältnisse der Regierungsangehörigen sind in den Ministergesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Landesregierung besteht aus dem Regierungschef und einer bestimmten Anzahl von Ministern (Landesministern, Staatsministern, Senatoren).Die Anzahl der Minister ist von Land zu Land unterschiedlich. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es auch Staatssekretäre, die der Staatsregierung angehören können. Beschlüsse einer Landesregierung haben zunächst meist nur eine politische Bedeutung und erfordern oft weitere entsprechende Schritte. So muss z. B. ein Gesetzentwurf der Regierung im Landesparlament beraten werden. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen im Gesetz können Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften von der Landesregierung oder einem einzelnen Minister erlassen werden. Im Interesse der Zusammenarbeit der Minister geht solchen Erlassen aber häufig ein Beschluss der Landesregierung voraus, auch wenn dies formaljuristisch nicht erforderlich ist. Die Regierungschefs heißen in den Flächenländern Ministerpräsident, in Berlin Regierender Bürgermeister und in Bremen und Hamburg Präsident des Senats. In den Stadtstaaten heißen die Minister Senatoren. Der Staats- bzw. Regierungsform nach sind alle deutschen Länder parlamentarische Republiken. Die verfassungspolitischen Rahmenbedingungen dieser Regierungsform werden durch bundesstaatliches Verfassungsrecht, das sog. Homogenitätsgebot des Grundgesetzes (Art. 28 GG), vorgeschrieben, wobei dieses Gebot grundsätzlich auch eine präsidentielle Regierungsform auf Länderebene zuließe. (de)
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  • Unter der Landesregierung versteht man die Regierung eines Landes in Deutschland. In Bayern, Sachsen und Thüringen nennt sich die Landesregierung Staatsregierung, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nennt sich das Kabinett Ministerrat. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Landesregierung Senat. Die Rechtsverhältnisse der Regierungsangehörigen sind in den Ministergesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. (de)
  • Unter der Landesregierung versteht man die Regierung eines Landes in Deutschland. In Bayern, Sachsen und Thüringen nennt sich die Landesregierung Staatsregierung, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nennt sich das Kabinett Ministerrat. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Landesregierung Senat. Die Rechtsverhältnisse der Regierungsangehörigen sind in den Ministergesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. (de)
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  • Landesregierung (Deutschland) (de)
  • Landesregierung (Deutschland) (de)
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