Eine Landeskirche ist nach heutigem Verständnis ein in der Regel territorial abgegrenzter Zusammenschluss von volkskirchlichen Gemeinden, der überdies meist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bildet. In Liechtenstein ist der Begriff Landeskirche gleichbedeutend mit Staatskirche.

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  • Eine Landeskirche ist nach heutigem Verständnis ein in der Regel territorial abgegrenzter Zusammenschluss von volkskirchlichen Gemeinden, der überdies meist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bildet. In Liechtenstein ist der Begriff Landeskirche gleichbedeutend mit Staatskirche. (de)
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  • Eine Landeskirche ist nach heutigem Verständnis ein in der Regel territorial abgegrenzter Zusammenschluss von volkskirchlichen Gemeinden, der überdies meist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bildet. In Liechtenstein ist der Begriff Landeskirche gleichbedeutend mit Staatskirche. (de)
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