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- Kuckuckskind bezeichnet ein Kind, dessen Vater nicht sein biologischer Vater ist, weil die Mutter es mit einem anderen Mann zeugte und das Kind und seinen sozialen Vater im Glauben ließ, miteinander blutsverwandt zu sein. Der Ausdruck ist abgeleitet vom Kuckucksvogel, der seine Eier in fremde Nester legt (Brutparasitismus). Zwischen dem Kind und seinem Scheinvater besteht keine rechtliche Verwandtschaft, im Falle der Ehe nur eine Schwägerschaft: Das Kind ist ein Stiefkind des Ehemannes. Wenn die Mutter mit dem Erzeuger nicht verheiratet ist und ihre Kenntnis über die tatsächliche biologische Abstammung dem Scheinvater – und meist auch dem Kind – verschweigt, liegt rechtlich ein Fall von Personenstandsfälschung vor. Die umgangssprachlich abwertende Bezeichnung als Kuckuckskind beinhaltet eine Kritik an der Mutter, die ihrem (Ehe-)Partner ein mit einem anderen Mann gezeugtes Kind unterschiebt; von dem betroffenen Kind kann diese Bezeichnung als stigmatisierend empfunden werden. (de)
- Kuckuckskind bezeichnet ein Kind, dessen Vater nicht sein biologischer Vater ist, weil die Mutter es mit einem anderen Mann zeugte und das Kind und seinen sozialen Vater im Glauben ließ, miteinander blutsverwandt zu sein. Der Ausdruck ist abgeleitet vom Kuckucksvogel, der seine Eier in fremde Nester legt (Brutparasitismus). Zwischen dem Kind und seinem Scheinvater besteht keine rechtliche Verwandtschaft, im Falle der Ehe nur eine Schwägerschaft: Das Kind ist ein Stiefkind des Ehemannes. Wenn die Mutter mit dem Erzeuger nicht verheiratet ist und ihre Kenntnis über die tatsächliche biologische Abstammung dem Scheinvater – und meist auch dem Kind – verschweigt, liegt rechtlich ein Fall von Personenstandsfälschung vor. Die umgangssprachlich abwertende Bezeichnung als Kuckuckskind beinhaltet eine Kritik an der Mutter, die ihrem (Ehe-)Partner ein mit einem anderen Mann gezeugtes Kind unterschiebt; von dem betroffenen Kind kann diese Bezeichnung als stigmatisierend empfunden werden. (de)
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- Bericht über Scheinväterschaften im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs
- Bericht über eine Scheinvaterschaft und Interview mit Dr. Dietrich Klusmann, Evolutionspsychologe an der Uniklinik Hamburg
- Urteil zum Nachweise der Vaterschaft im Falle von Scheinvaterschaften
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- Ich war ganz sicher, das ist mein Sohn – Die Geschichte von Marcus Spicker
- Kuckuckskinder: Coitus corruptus
- Kuckuckskinder: „Ich fühlte nur noch Fremdheit“
- Urteil des XII. Zivilsenats vom 16.4.2008 – XII ZR 144/06
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- Kuckuckskind bezeichnet ein Kind, dessen Vater nicht sein biologischer Vater ist, weil die Mutter es mit einem anderen Mann zeugte und das Kind und seinen sozialen Vater im Glauben ließ, miteinander blutsverwandt zu sein. Der Ausdruck ist abgeleitet vom Kuckucksvogel, der seine Eier in fremde Nester legt (Brutparasitismus). Zwischen dem Kind und seinem Scheinvater besteht keine rechtliche Verwandtschaft, im Falle der Ehe nur eine Schwägerschaft: Das Kind ist ein Stiefkind des Ehemannes. Wenn die Mutter mit dem Erzeuger nicht verheiratet ist und ihre Kenntnis über die tatsächliche biologische Abstammung dem Scheinvater – und meist auch dem Kind – verschweigt, liegt rechtlich ein Fall von Personenstandsfälschung vor. (de)
- Kuckuckskind bezeichnet ein Kind, dessen Vater nicht sein biologischer Vater ist, weil die Mutter es mit einem anderen Mann zeugte und das Kind und seinen sozialen Vater im Glauben ließ, miteinander blutsverwandt zu sein. Der Ausdruck ist abgeleitet vom Kuckucksvogel, der seine Eier in fremde Nester legt (Brutparasitismus). Zwischen dem Kind und seinem Scheinvater besteht keine rechtliche Verwandtschaft, im Falle der Ehe nur eine Schwägerschaft: Das Kind ist ein Stiefkind des Ehemannes. Wenn die Mutter mit dem Erzeuger nicht verheiratet ist und ihre Kenntnis über die tatsächliche biologische Abstammung dem Scheinvater – und meist auch dem Kind – verschweigt, liegt rechtlich ein Fall von Personenstandsfälschung vor. (de)
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- Kuckuckskind (de)
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