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- Die Konservierung von Pfarrwitwen und -töchtern bei der Pfarrstelle, auch als Konservierung bei der Pfarre oder Pfarrkonservation bezeichnet, war eine nach Einführung der Reformation in Norddeutschland vor allem in Mecklenburg und Pommern, aber auch in anderen protestantischen Ländern Mittel- und Nordeuropas übliche Rechtsgewohnheit, wonach der Amtsnachfolger die Witwe oder eine Tochter seines Vorgängers zu heiraten hatte, um an eine Pfarrstelle zu gelangen. Die Konservierung, also Erhaltung der Witwe oder der Tochter an der Pfarrstelle, wurde bis ins 19. Jahrhundert zu einem verlässlichen Mittel der Witwenversorgung. Diese Verfahrensweise war eine in der Frühen Neuzeit häufig geübte Praxis der sozialen Absicherung. In ähnlicher Form gab es sie auch bei Handwerkszünften oder unter Fernhandelskaufleuten. (de)
- Die Konservierung von Pfarrwitwen und -töchtern bei der Pfarrstelle, auch als Konservierung bei der Pfarre oder Pfarrkonservation bezeichnet, war eine nach Einführung der Reformation in Norddeutschland vor allem in Mecklenburg und Pommern, aber auch in anderen protestantischen Ländern Mittel- und Nordeuropas übliche Rechtsgewohnheit, wonach der Amtsnachfolger die Witwe oder eine Tochter seines Vorgängers zu heiraten hatte, um an eine Pfarrstelle zu gelangen. Die Konservierung, also Erhaltung der Witwe oder der Tochter an der Pfarrstelle, wurde bis ins 19. Jahrhundert zu einem verlässlichen Mittel der Witwenversorgung. Diese Verfahrensweise war eine in der Frühen Neuzeit häufig geübte Praxis der sozialen Absicherung. In ähnlicher Form gab es sie auch bei Handwerkszünften oder unter Fernhandelskaufleuten. (de)
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- Die Konservierung von Pfarrwitwen und -töchtern bei der Pfarrstelle, auch als Konservierung bei der Pfarre oder Pfarrkonservation bezeichnet, war eine nach Einführung der Reformation in Norddeutschland vor allem in Mecklenburg und Pommern, aber auch in anderen protestantischen Ländern Mittel- und Nordeuropas übliche Rechtsgewohnheit, wonach der Amtsnachfolger die Witwe oder eine Tochter seines Vorgängers zu heiraten hatte, um an eine Pfarrstelle zu gelangen. Die Konservierung, also Erhaltung der Witwe oder der Tochter an der Pfarrstelle, wurde bis ins 19. Jahrhundert zu einem verlässlichen Mittel der Witwenversorgung. (de)
- Die Konservierung von Pfarrwitwen und -töchtern bei der Pfarrstelle, auch als Konservierung bei der Pfarre oder Pfarrkonservation bezeichnet, war eine nach Einführung der Reformation in Norddeutschland vor allem in Mecklenburg und Pommern, aber auch in anderen protestantischen Ländern Mittel- und Nordeuropas übliche Rechtsgewohnheit, wonach der Amtsnachfolger die Witwe oder eine Tochter seines Vorgängers zu heiraten hatte, um an eine Pfarrstelle zu gelangen. Die Konservierung, also Erhaltung der Witwe oder der Tochter an der Pfarrstelle, wurde bis ins 19. Jahrhundert zu einem verlässlichen Mittel der Witwenversorgung. (de)
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- Konservierung von Pfarrwitwen (de)
- Konservierung von Pfarrwitwen (de)
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