Das Kfz-Kennzeichen (allgemeinsprachlich. auch Nummernschild) ist in Deutschland die gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger. Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben, z. B. RA) und der Erkennungsnummer (ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern, z.B. KL 8136). Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (je nach Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz). Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung

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  • Das Kfz-Kennzeichen (allgemeinsprachlich. auch Nummernschild) ist in Deutschland die gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger. Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben, z. B. RA) und der Erkennungsnummer (ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern, z.B. KL 8136). Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (je nach Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz). Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung genügt (zulassungsfreie Fahrzeuge), zeigen . Diese gelten zulassungsrechtlich nicht als amtliche Kennzeichen, da sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben werden. Der Begriff Kfz-Kennzeichen steht gleichermaßen für die alphanumerische Zeichenfolge als auch für das eigentliche Kennzeichenschild. Die Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland enthält alle derzeit festgelegten Unterscheidungszeichen, also auch inklusive aller ehemals aufgehobenen und nach der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung 2012 wiedereingeführten Unterscheidungszeichen. Zu den aufgehobenen Unterscheidungszeichen, also solchen, die nicht mehr zugeteilt werden dürfen, siehe die Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden. Zu allen in Deutschland bisher ausgegebenen Unterscheidungszeichen mit Angaben zu den Zeiträumen siehe die Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland. (de)
  • Das Kfz-Kennzeichen (allgemeinsprachlich. auch Nummernschild) ist in Deutschland die gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger. Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben, z. B. RA) und der Erkennungsnummer (ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern, z.B. KL 8136). Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (je nach Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz). Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung genügt (zulassungsfreie Fahrzeuge), zeigen . Diese gelten zulassungsrechtlich nicht als amtliche Kennzeichen, da sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben werden. Der Begriff Kfz-Kennzeichen steht gleichermaßen für die alphanumerische Zeichenfolge als auch für das eigentliche Kennzeichenschild. Die Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland enthält alle derzeit festgelegten Unterscheidungszeichen, also auch inklusive aller ehemals aufgehobenen und nach der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung 2012 wiedereingeführten Unterscheidungszeichen. Zu den aufgehobenen Unterscheidungszeichen, also solchen, die nicht mehr zugeteilt werden dürfen, siehe die Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden. Zu allen in Deutschland bisher ausgegebenen Unterscheidungszeichen mit Angaben zu den Zeiträumen siehe die Liste aller Kfz-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland. (de)
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  • Das Kfz-Kennzeichen (allgemeinsprachlich. auch Nummernschild) ist in Deutschland die gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger. Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben, z. B. RA) und der Erkennungsnummer (ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern, z.B. KL 8136). Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (je nach Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz). Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung (de)
  • Das Kfz-Kennzeichen (allgemeinsprachlich. auch Nummernschild) ist in Deutschland die gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger. Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben, z. B. RA) und der Erkennungsnummer (ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern, z.B. KL 8136). Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (je nach Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz). Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung (de)
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  • Kfz-Kennzeichen (Deutschland) (de)
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