Der Kastellan (im 13. Jahrhundert mittelhochdeutsch kastelân, von mittellateinisch castellanus ‚zur Burg gehörig‘, von lateinisch castellum ‚Burg‘, französisch "châtelain") ist ein Aufsichtsbeamter eines größeren Anwesens, z. B. einer Burg, eines Schlosses oder eines Palais. Die Unterscheidung von verwandten Amtsbezeichnungen wie Burggraf, Burgvogt, Burg- oder Schlosshauptmann liegt weniger in den Aufgaben als im geografischen und zeitlichen Zusammenhang.

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  • Der Kastellan (im 13. Jahrhundert mittelhochdeutsch kastelân, von mittellateinisch castellanus ‚zur Burg gehörig‘, von lateinisch castellum ‚Burg‘, französisch "châtelain") ist ein Aufsichtsbeamter eines größeren Anwesens, z. B. einer Burg, eines Schlosses oder eines Palais. Die Unterscheidung von verwandten Amtsbezeichnungen wie Burggraf, Burgvogt, Burg- oder Schlosshauptmann liegt weniger in den Aufgaben als im geografischen und zeitlichen Zusammenhang. (de)
  • Der Kastellan (im 13. Jahrhundert mittelhochdeutsch kastelân, von mittellateinisch castellanus ‚zur Burg gehörig‘, von lateinisch castellum ‚Burg‘, französisch "châtelain") ist ein Aufsichtsbeamter eines größeren Anwesens, z. B. einer Burg, eines Schlosses oder eines Palais. Die Unterscheidung von verwandten Amtsbezeichnungen wie Burggraf, Burgvogt, Burg- oder Schlosshauptmann liegt weniger in den Aufgaben als im geografischen und zeitlichen Zusammenhang. (de)
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  • Der Kastellan (im 13. Jahrhundert mittelhochdeutsch kastelân, von mittellateinisch castellanus ‚zur Burg gehörig‘, von lateinisch castellum ‚Burg‘, französisch "châtelain") ist ein Aufsichtsbeamter eines größeren Anwesens, z. B. einer Burg, eines Schlosses oder eines Palais. Die Unterscheidung von verwandten Amtsbezeichnungen wie Burggraf, Burgvogt, Burg- oder Schlosshauptmann liegt weniger in den Aufgaben als im geografischen und zeitlichen Zusammenhang. (de)
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  • Kastellan (de)
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