Der Fall der Kartenlegerin aus Suhl (Charlotte Marquardt; * 1902 in Berlin; † 1975 in Suhl) beschreibt ein 1955 ergangenes Unrechtsurteil der DDR-Justiz, welches Aufsehen in der Bundesrepublik wie in der DDR-Öffentlichkeit erregte. Die Amateurwahrsagerin wurde wegen günstiger Prognosen für republikfluchtwillige Familien und eines von einem Ausflug nach Westberlin eingeschmuggelten astrologischen Handbuchs mit der Begründung „Boykotthetze“ zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt, die sie zu mehr als der Hälfte auch absitzen musste. Die Entlassung nach 1962 fand auf Vorbehalt und unter explizitem Hinweis auf die nach dem Mauerbau nicht mehr mögliche Verleitung zur Flucht statt. Marquardt, die bereits ein Rückenleiden hatte, wurde aufgrund der Haftbedingungen pflegebedürftig. Sie

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  • Der Fall der Kartenlegerin aus Suhl (Charlotte Marquardt; * 1902 in Berlin; † 1975 in Suhl) beschreibt ein 1955 ergangenes Unrechtsurteil der DDR-Justiz, welches Aufsehen in der Bundesrepublik wie in der DDR-Öffentlichkeit erregte. Die Amateurwahrsagerin wurde wegen günstiger Prognosen für republikfluchtwillige Familien und eines von einem Ausflug nach Westberlin eingeschmuggelten astrologischen Handbuchs mit der Begründung „Boykotthetze“ zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt, die sie zu mehr als der Hälfte auch absitzen musste. Die Entlassung nach 1962 fand auf Vorbehalt und unter explizitem Hinweis auf die nach dem Mauerbau nicht mehr mögliche Verleitung zur Flucht statt. Marquardt, die bereits ein Rückenleiden hatte, wurde aufgrund der Haftbedingungen pflegebedürftig. Sie starb 1975 an Krebs. Das als barbarisch empfundene Urteil wurde mehrfach als Beispiel für systematische Rechtsbeugung in der DDR in einschlägigen Sammelwerken erwähnt. (de)
  • Der Fall der Kartenlegerin aus Suhl (Charlotte Marquardt; * 1902 in Berlin; † 1975 in Suhl) beschreibt ein 1955 ergangenes Unrechtsurteil der DDR-Justiz, welches Aufsehen in der Bundesrepublik wie in der DDR-Öffentlichkeit erregte. Die Amateurwahrsagerin wurde wegen günstiger Prognosen für republikfluchtwillige Familien und eines von einem Ausflug nach Westberlin eingeschmuggelten astrologischen Handbuchs mit der Begründung „Boykotthetze“ zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt, die sie zu mehr als der Hälfte auch absitzen musste. Die Entlassung nach 1962 fand auf Vorbehalt und unter explizitem Hinweis auf die nach dem Mauerbau nicht mehr mögliche Verleitung zur Flucht statt. Marquardt, die bereits ein Rückenleiden hatte, wurde aufgrund der Haftbedingungen pflegebedürftig. Sie starb 1975 an Krebs. Das als barbarisch empfundene Urteil wurde mehrfach als Beispiel für systematische Rechtsbeugung in der DDR in einschlägigen Sammelwerken erwähnt. (de)
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  • Der Fall der Kartenlegerin aus Suhl (Charlotte Marquardt; * 1902 in Berlin; † 1975 in Suhl) beschreibt ein 1955 ergangenes Unrechtsurteil der DDR-Justiz, welches Aufsehen in der Bundesrepublik wie in der DDR-Öffentlichkeit erregte. Die Amateurwahrsagerin wurde wegen günstiger Prognosen für republikfluchtwillige Familien und eines von einem Ausflug nach Westberlin eingeschmuggelten astrologischen Handbuchs mit der Begründung „Boykotthetze“ zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt, die sie zu mehr als der Hälfte auch absitzen musste. Die Entlassung nach 1962 fand auf Vorbehalt und unter explizitem Hinweis auf die nach dem Mauerbau nicht mehr mögliche Verleitung zur Flucht statt. Marquardt, die bereits ein Rückenleiden hatte, wurde aufgrund der Haftbedingungen pflegebedürftig. Sie (de)
  • Der Fall der Kartenlegerin aus Suhl (Charlotte Marquardt; * 1902 in Berlin; † 1975 in Suhl) beschreibt ein 1955 ergangenes Unrechtsurteil der DDR-Justiz, welches Aufsehen in der Bundesrepublik wie in der DDR-Öffentlichkeit erregte. Die Amateurwahrsagerin wurde wegen günstiger Prognosen für republikfluchtwillige Familien und eines von einem Ausflug nach Westberlin eingeschmuggelten astrologischen Handbuchs mit der Begründung „Boykotthetze“ zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt, die sie zu mehr als der Hälfte auch absitzen musste. Die Entlassung nach 1962 fand auf Vorbehalt und unter explizitem Hinweis auf die nach dem Mauerbau nicht mehr mögliche Verleitung zur Flucht statt. Marquardt, die bereits ein Rückenleiden hatte, wurde aufgrund der Haftbedingungen pflegebedürftig. Sie (de)
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