Der Kammerprokurator oder Kammerfiskal war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein Ministeriale oder Beamter des Landesherrn, der die Interessen der „Kammer“ (der Finanzen des Fürsten, also des Fiskus) zu vertreten hatte, unter anderem bei Gericht. Aufgabenbereich und Befugnisse der Kammerprokuratoren unterschieden sich von Land zu Land. Im Laufe der Zeit wurden die Kammerprokuratoren auch in anderen Angelegenheiten zu Vertretern des im Entstehen begriffenen modernen Staates. In Österreich waren sie Vorläufer der Staatsanwälte.

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  • Der Kammerprokurator oder Kammerfiskal war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein Ministeriale oder Beamter des Landesherrn, der die Interessen der „Kammer“ (der Finanzen des Fürsten, also des Fiskus) zu vertreten hatte, unter anderem bei Gericht. Er war im weiteren Sinne ein Angehöriger der landesfürstlichen Finanzverwaltung. Er hatte dafür zu sorgen, dass die der Kammer zustehenden Einkünfte auch wirklich eingingen. Deshalb wurde er mit der Überwachung der verschiedenen Steuereinnehmer und gelegentlich auch der ständischen Beamten betraut. Notfalls musste er ausbleibende Gelder für den Fürsten vor Gericht einklagen. Aufgrund dessen wurden meist Rechtsgelehrte aus bürgerlichem Stand zu Kammerprokuratoren berufen. Aufgabenbereich und Befugnisse der Kammerprokuratoren unterschieden sich von Land zu Land. Im Laufe der Zeit wurden die Kammerprokuratoren auch in anderen Angelegenheiten zu Vertretern des im Entstehen begriffenen modernen Staates. In Österreich waren sie Vorläufer der Staatsanwälte. (de)
  • Der Kammerprokurator oder Kammerfiskal war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein Ministeriale oder Beamter des Landesherrn, der die Interessen der „Kammer“ (der Finanzen des Fürsten, also des Fiskus) zu vertreten hatte, unter anderem bei Gericht. Er war im weiteren Sinne ein Angehöriger der landesfürstlichen Finanzverwaltung. Er hatte dafür zu sorgen, dass die der Kammer zustehenden Einkünfte auch wirklich eingingen. Deshalb wurde er mit der Überwachung der verschiedenen Steuereinnehmer und gelegentlich auch der ständischen Beamten betraut. Notfalls musste er ausbleibende Gelder für den Fürsten vor Gericht einklagen. Aufgrund dessen wurden meist Rechtsgelehrte aus bürgerlichem Stand zu Kammerprokuratoren berufen. Aufgabenbereich und Befugnisse der Kammerprokuratoren unterschieden sich von Land zu Land. Im Laufe der Zeit wurden die Kammerprokuratoren auch in anderen Angelegenheiten zu Vertretern des im Entstehen begriffenen modernen Staates. In Österreich waren sie Vorläufer der Staatsanwälte. (de)
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  • Der Kammerprokurator oder Kammerfiskal war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein Ministeriale oder Beamter des Landesherrn, der die Interessen der „Kammer“ (der Finanzen des Fürsten, also des Fiskus) zu vertreten hatte, unter anderem bei Gericht. Aufgabenbereich und Befugnisse der Kammerprokuratoren unterschieden sich von Land zu Land. Im Laufe der Zeit wurden die Kammerprokuratoren auch in anderen Angelegenheiten zu Vertretern des im Entstehen begriffenen modernen Staates. In Österreich waren sie Vorläufer der Staatsanwälte. (de)
  • Der Kammerprokurator oder Kammerfiskal war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein Ministeriale oder Beamter des Landesherrn, der die Interessen der „Kammer“ (der Finanzen des Fürsten, also des Fiskus) zu vertreten hatte, unter anderem bei Gericht. Aufgabenbereich und Befugnisse der Kammerprokuratoren unterschieden sich von Land zu Land. Im Laufe der Zeit wurden die Kammerprokuratoren auch in anderen Angelegenheiten zu Vertretern des im Entstehen begriffenen modernen Staates. In Österreich waren sie Vorläufer der Staatsanwälte. (de)
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  • Kammerprokurator (de)
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