Kaltenborn oder Kaltenborn-Stachau ist der Name einer schlesischen-meißnischen Uradelsfamilie. Die erste urkundliche Erwähnung findet die Familie am 25. Mai 1265 mit den Brüdern Ulricus, Johannes und Heinrich de Kaldenborne, sowie mit Conradus de Kaldenburne, die als Zeugen auftreten. Mit dem Ahnherren Kaspar von Kaltenborn (* um 1550) auf Stachau bei Breslau beginnt die lückenlose Stammreihe. In Preußen wurde die Genehmigung zur Führung des Namens „von Kaltenborn-Stachau“ am 21.

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  • Kaltenborn oder Kaltenborn-Stachau ist der Name einer schlesischen-meißnischen Uradelsfamilie. Die erste urkundliche Erwähnung findet die Familie am 25. Mai 1265 mit den Brüdern Ulricus, Johannes und Heinrich de Kaldenborne, sowie mit Conradus de Kaldenburne, die als Zeugen auftreten. Mit dem Ahnherren Kaspar von Kaltenborn (* um 1550) auf Stachau bei Breslau beginnt die lückenlose Stammreihe. In Preußen wurde die Genehmigung zur Führung des Namens „von Kaltenborn-Stachau“ am 21. Februar 1889 erteilt. Die Familie siedelte sich später auch in den USA und Norwegen an.
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  • Kaltenborn oder Kaltenborn-Stachau ist der Name einer schlesischen-meißnischen Uradelsfamilie. Die erste urkundliche Erwähnung findet die Familie am 25. Mai 1265 mit den Brüdern Ulricus, Johannes und Heinrich de Kaldenborne, sowie mit Conradus de Kaldenburne, die als Zeugen auftreten. Mit dem Ahnherren Kaspar von Kaltenborn (* um 1550) auf Stachau bei Breslau beginnt die lückenlose Stammreihe. In Preußen wurde die Genehmigung zur Führung des Namens „von Kaltenborn-Stachau“ am 21.
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  • Kaltenborn-Stachau
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