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- Als K.-o.-Tropfen (auch: K.-o.-Mittel, Knockout-Tropfen, Date-Rape-Drogen, Vergewaltigungsdrogen) werden narkotisierend wirkende Stoffe bezeichnet, die im Rahmen von Straftaten wie Sexual- oder Eigentumsdelikten genutzt werden, um die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen. Sie werden Opfern unbemerkt oder in heimlich überhöhter Dosis in Nahrung oder Getränke gemischt, nach Erwachen können sich die Opfer häufig aufgrund von Gedächtnislücken für die Wirkungszeit nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern. Das tatsächliche Ausmaß der Verwendung von entsprechenden Mitteln - insbesondere im Verhältnis zu Alkohol - wird kritisch hinterfragt. (de)
- Als K.-o.-Tropfen (auch: K.-o.-Mittel, Knockout-Tropfen, Date-Rape-Drogen, Vergewaltigungsdrogen) werden narkotisierend wirkende Stoffe bezeichnet, die im Rahmen von Straftaten wie Sexual- oder Eigentumsdelikten genutzt werden, um die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen. Sie werden Opfern unbemerkt oder in heimlich überhöhter Dosis in Nahrung oder Getränke gemischt, nach Erwachen können sich die Opfer häufig aufgrund von Gedächtnislücken für die Wirkungszeit nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern. Das tatsächliche Ausmaß der Verwendung von entsprechenden Mitteln - insbesondere im Verhältnis zu Alkohol - wird kritisch hinterfragt. (de)
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- Als K.-o.-Tropfen (auch: K.-o.-Mittel, Knockout-Tropfen, Date-Rape-Drogen, Vergewaltigungsdrogen) werden narkotisierend wirkende Stoffe bezeichnet, die im Rahmen von Straftaten wie Sexual- oder Eigentumsdelikten genutzt werden, um die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen. Sie werden Opfern unbemerkt oder in heimlich überhöhter Dosis in Nahrung oder Getränke gemischt, nach Erwachen können sich die Opfer häufig aufgrund von Gedächtnislücken für die Wirkungszeit nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern. (de)
- Als K.-o.-Tropfen (auch: K.-o.-Mittel, Knockout-Tropfen, Date-Rape-Drogen, Vergewaltigungsdrogen) werden narkotisierend wirkende Stoffe bezeichnet, die im Rahmen von Straftaten wie Sexual- oder Eigentumsdelikten genutzt werden, um die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen. Sie werden Opfern unbemerkt oder in heimlich überhöhter Dosis in Nahrung oder Getränke gemischt, nach Erwachen können sich die Opfer häufig aufgrund von Gedächtnislücken für die Wirkungszeit nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern. (de)
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- K.-o.-Tropfen (de)
- K.-o.-Tropfen (de)
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