Der Justizirrtum um Thomas Ewers bezeichnet den Fall von Thomas Ewers (* 1969), der wegen angeblicher Vergewaltigung seiner Ex-Freundin zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt wurde. Kurz nachdem er die volle Haftzeit abgesessen hatte, gab das vermeintliche Opfer zu, die Tat frei erfunden zu haben, und wurde wegen Freiheitsberaubung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

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  • Der Justizirrtum um Thomas Ewers bezeichnet den Fall von Thomas Ewers (* 1969), der wegen angeblicher Vergewaltigung seiner Ex-Freundin zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt wurde. Kurz nachdem er die volle Haftzeit abgesessen hatte, gab das vermeintliche Opfer zu, die Tat frei erfunden zu haben, und wurde wegen Freiheitsberaubung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. (de)
  • Der Justizirrtum um Thomas Ewers bezeichnet den Fall von Thomas Ewers (* 1969), der wegen angeblicher Vergewaltigung seiner Ex-Freundin zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt wurde. Kurz nachdem er die volle Haftzeit abgesessen hatte, gab das vermeintliche Opfer zu, die Tat frei erfunden zu haben, und wurde wegen Freiheitsberaubung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. (de)
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