Justizirrtum ist ein allgemeinsprachlicher Begriff für Fehler der Justiz, eine juristische Definition gibt es dagegen nicht. In der öffentlichen Wahrnehmung wird unter einem Justizirrtum in erster Linie eine strafrechtliche Verurteilung Unschuldiger verstanden. Nach juristischem Verständnis sind Justizirrtümer darüber hinaus auch in allen anderen Rechtsbereichen (Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht) denkbar. Die Gründe für einen Fehler der Justiz können in einer unbeabsichtigten Fehlvorstellung der Richter, einer bewussten Irreführung der Richter durch Zeugen, Sachverständige, Anwälte oder sonstige Personen oder einem Verfahrensfehler liegen.

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  • Justizirrtum ist ein allgemeinsprachlicher Begriff für Fehler der Justiz, eine juristische Definition gibt es dagegen nicht. In der öffentlichen Wahrnehmung wird unter einem Justizirrtum in erster Linie eine strafrechtliche Verurteilung Unschuldiger verstanden. Nach juristischem Verständnis sind Justizirrtümer darüber hinaus auch in allen anderen Rechtsbereichen (Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht) denkbar. Die Gründe für einen Fehler der Justiz können in einer unbeabsichtigten Fehlvorstellung der Richter, einer bewussten Irreführung der Richter durch Zeugen, Sachverständige, Anwälte oder sonstige Personen oder einem Verfahrensfehler liegen. Die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts wird dagegen im Allgemeinen als Rechtsbeugung bezeichnet. Wenn durch solchen Rechtsmissbrauch die Todesstrafe verhängt und vollstreckt wird, wird dies vielfach Justizmord genannt. Von Kritikern der Todesstrafe wird auch die Hinrichtung irrtümlich Verurteilter häufig so bezeichnet. (de)
  • Justizirrtum ist ein allgemeinsprachlicher Begriff für Fehler der Justiz, eine juristische Definition gibt es dagegen nicht. In der öffentlichen Wahrnehmung wird unter einem Justizirrtum in erster Linie eine strafrechtliche Verurteilung Unschuldiger verstanden. Nach juristischem Verständnis sind Justizirrtümer darüber hinaus auch in allen anderen Rechtsbereichen (Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht) denkbar. Die Gründe für einen Fehler der Justiz können in einer unbeabsichtigten Fehlvorstellung der Richter, einer bewussten Irreführung der Richter durch Zeugen, Sachverständige, Anwälte oder sonstige Personen oder einem Verfahrensfehler liegen. Die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts wird dagegen im Allgemeinen als Rechtsbeugung bezeichnet. Wenn durch solchen Rechtsmissbrauch die Todesstrafe verhängt und vollstreckt wird, wird dies vielfach Justizmord genannt. Von Kritikern der Todesstrafe wird auch die Hinrichtung irrtümlich Verurteilter häufig so bezeichnet. (de)
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  • Justizirrtum ist ein allgemeinsprachlicher Begriff für Fehler der Justiz, eine juristische Definition gibt es dagegen nicht. In der öffentlichen Wahrnehmung wird unter einem Justizirrtum in erster Linie eine strafrechtliche Verurteilung Unschuldiger verstanden. Nach juristischem Verständnis sind Justizirrtümer darüber hinaus auch in allen anderen Rechtsbereichen (Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht) denkbar. Die Gründe für einen Fehler der Justiz können in einer unbeabsichtigten Fehlvorstellung der Richter, einer bewussten Irreführung der Richter durch Zeugen, Sachverständige, Anwälte oder sonstige Personen oder einem Verfahrensfehler liegen. (de)
  • Justizirrtum ist ein allgemeinsprachlicher Begriff für Fehler der Justiz, eine juristische Definition gibt es dagegen nicht. In der öffentlichen Wahrnehmung wird unter einem Justizirrtum in erster Linie eine strafrechtliche Verurteilung Unschuldiger verstanden. Nach juristischem Verständnis sind Justizirrtümer darüber hinaus auch in allen anderen Rechtsbereichen (Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht) denkbar. Die Gründe für einen Fehler der Justiz können in einer unbeabsichtigten Fehlvorstellung der Richter, einer bewussten Irreführung der Richter durch Zeugen, Sachverständige, Anwälte oder sonstige Personen oder einem Verfahrensfehler liegen. (de)
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