Das House of Lords ist das Oberhaus des Britischen Parlaments. Das Parlament umfasst weiterhin das Unterhaus, das House of Commons genannt wird, und den Monarchen selbst.

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  • Das House of Lords ist das Oberhaus des Britischen Parlaments. Das Parlament umfasst weiterhin das Unterhaus, das House of Commons genannt wird, und den Monarchen selbst. Das House of Lords besteht aus zwei Mitgliederklassen, deren Angehörige aber nicht durch allgemeine Wahlen bestimmt werden, nämlich aus zwei Erzbischöfen und 24 Bischöfen der anglikanischen Kirche von England, die als Geistliche Lords (Lords Spiritual) bezeichnet werden, sowie aus Peers, die Weltliche Lords (Lords Temporal) genannt werden. Die Geistlichen Lords haben ihren Sitz so lange inne, wie sie ihre kirchlichen Ämter innehaben; die weltlichen Lords dagegen haben ihren Sitz auf Lebenszeit inne. Die Mitglieder des House of Lords sind auch als Lords des Parlaments bekannt. Das House of Lords bildete sich im 14. Jahrhundert heraus und hat seitdem beinahe ununterbrochen bestanden. Der Name wurde als Bezeichnung für dieses Organ jedoch nicht vor 1544 verwendet. Es wurde 1649 durch die Revolutionsregierung abgeschafft, die während des Englischen Bürgerkriegs an die Macht kam, jedoch 1660 wieder eingerichtet. Es war einst mächtiger als das House of Commons, daher die Bezeichnung Oberhaus für das House of Lords und Unterhaus für das House of Commons. Seit dem 19. Jahrhundert haben seine Befugnisse jedoch stetig abgenommen. Es ist nun mit weit weniger Befugnissen ausgestattet als das House of Commons. Nach den Parliament Acts von 1911 und 1949 kann das House of Lords das Inkrafttreten vieler Gesetze nurmehr für zwölf Monate verzögern; es kann sie jedoch nicht gänzlich scheitern lassen. Solch eine Befugnis wird in der Politikwissenschaft als aufschiebendes Veto bezeichnet. Keinen Einfluss hat das House of Lords auf alle Gesetze zur Regelung von Finanzfragen (money bills), darunter auch auf den Staatshaushalt. Weitere Reformen wurden im Zug des House of Lords Act 1999 durchgeführt, der das automatische Erbrecht der erblichen Peers am Sitz im Oberhaus beseitigte. Nur eine kleine Anzahl erblicher Peers behalten ihre Sitze, weil sie eines der Großen Staatsämter innehaben. Weitere 90 erbliche Peers werden als Repräsentative Peers gewählt. Am 7. März 2007 stimmte eine Mehrheit des Unterhauses für einen Antrag, der nur noch gewählte Mitglieder des House of Lords vorsieht. Der Antrag ist noch nicht als Gesetz verabschiedet worden, kann aber bei einer Parlamentsreform ohne Zustimmung des Oberhauses umgesetzt werden. Das House of Lords verfügte einst über rechtsprechende Befugnisse. So war es lange Zeit die höchste Revisionsinstanz für die allermeisten Gerichtsverfahren im Vereinigten Königreich. Die rechtsprechenden Funktionen des House of Lords wurden aber nicht von der gesamten Kammer ausgeübt, sondern von einer recht kleinen Gruppe von Mitgliedern mit Rechtserfahrung. Diese wurden Lordrichter (Law Lords) genannt. Das House of Lords war aber nicht die einzige Revisionsinstanz (court of last resort) im Vereinigten Königreich. In einigen Angelegenheiten fiel diese Rolle dem Geheimen Rat zu. Das Verfassungsreformgesetz von 2005 übertrug die rechtsprechenden Funktionen des House of Lords auf einen neu geschaffenen Obersten Gerichtshof für das Vereinigte Königreich, der im Herbst 2009 erstmals zusammentrat. Der volle Titel des House of Lords ist: „Die Sehr Ehrenwerten Geistlichen und Weltlichen Lords des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, im Parlament versammelt“ (The Right Honourable The Lords Spiritual and Temporal of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland in Parliament Assembled). Das House of Lords tritt wie das House of Commons im Palace of Westminster zusammen.
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  • Insgesamt 788 Mitglieder, Stand: 1. Dezember 2011
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