Herr (althochd. heriro, hèrero, hèrro) ist die schon im 9. Jahrhundert substantivisch gebrauchte Komparativform von hehr (her) und bezeichnete zunächst nur den Höhergestellten gegenüber dem Geringeren, den Befehlenden gegenüber dem Knechte. Das Wort fand bald Anwendung auf den himmlischen Herrscher. In der höfischen Periode wurde Herr Standesname für die Adligen, besonders die reichsunmittelbaren, die in der Würde nach den Fürsten und Grafen kamen und regierende Inhaber einer Herrschaft waren.

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  • Herr (althochd. heriro, hèrero, hèrro) ist die schon im 9. Jahrhundert substantivisch gebrauchte Komparativform von hehr (her) und bezeichnete zunächst nur den Höhergestellten gegenüber dem Geringeren, den Befehlenden gegenüber dem Knechte. Das Wort fand bald Anwendung auf den himmlischen Herrscher. In der höfischen Periode wurde Herr Standesname für die Adligen, besonders die reichsunmittelbaren, die in der Würde nach den Fürsten und Grafen kamen und regierende Inhaber einer Herrschaft waren. Der unerwachsene Sohn solcher Herren hieß Junc-he:rre. In den Städten ging der Name Herr auf die obrigkeitlichen Personen über; allgemeiner wurde er auch für Familienoberhäupter, für Geistliche, überhaupt für Personen, die Gewalt über etwas hatten, gebraucht. Der noch heute verwendete Begriff Dienstherr macht das Unterstellungsverhältnis eines Beamten deutlich. Noch heute wird ein Angehöriger eines Chorherren-Ordens häufig als „Herr“ und nicht als „Pater“ tituliert. Die mit Herr verbundene Standesauszeichnung verwischte sich allmählich, und das Wort sank mit Beginn des 17. Jahrhundert zu einer bloßen Höflichkeitsbezeigung herab. Bisweilen wird „Herr“ im Deutschen auch als Synonym für Gentleman verwendet.
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  • Herr (althochd. heriro, hèrero, hèrro) ist die schon im 9. Jahrhundert substantivisch gebrauchte Komparativform von hehr (her) und bezeichnete zunächst nur den Höhergestellten gegenüber dem Geringeren, den Befehlenden gegenüber dem Knechte. Das Wort fand bald Anwendung auf den himmlischen Herrscher. In der höfischen Periode wurde Herr Standesname für die Adligen, besonders die reichsunmittelbaren, die in der Würde nach den Fürsten und Grafen kamen und regierende Inhaber einer Herrschaft waren.
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