Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden (wobei mögliche Selbstbehalte zu beachten sind) und Überspannungsschäden. Die Vorschriften über die Sachversicherung im Versicherungsvertragsgesetz (§§ 88 ff VVG) finden deshalb grundsätzlich Anwendung.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden (wobei mögliche Selbstbehalte zu beachten sind) und Überspannungsschäden. Die Vorschriften über die Sachversicherung im Versicherungsvertragsgesetz (§§ 88 ff VVG) finden deshalb grundsätzlich Anwendung. Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert, d. h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Bezüglich ihrer Grundelemente ist die Hausratversicherung eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz hierzu gibt es gebündelte Versicherungen (üblich im gewerblichen Bereich und in der Industrieversicherung), nur einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser zu versichern. Die Hausratversicherung wurde 1942 erstmals als eigenständiger Versicherungszweig auf Grundlage des Tarifs VHB 42 angeboten. In den Jahren 1966, 1974, 1984, 1992, 1997, 2000, 2004, 2008 und 2010 erfolgten Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen. (de)
  • Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden (wobei mögliche Selbstbehalte zu beachten sind) und Überspannungsschäden. Die Vorschriften über die Sachversicherung im Versicherungsvertragsgesetz (§§ 88 ff VVG) finden deshalb grundsätzlich Anwendung. Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert, d. h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Bezüglich ihrer Grundelemente ist die Hausratversicherung eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz hierzu gibt es gebündelte Versicherungen (üblich im gewerblichen Bereich und in der Industrieversicherung), nur einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser zu versichern. Die Hausratversicherung wurde 1942 erstmals als eigenständiger Versicherungszweig auf Grundlage des Tarifs VHB 42 angeboten. In den Jahren 1966, 1974, 1984, 1992, 1997, 2000, 2004, 2008 und 2010 erfolgten Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4159273-6
dbo:isbn
  • 3-406-33521-7
  • 3-409-92751-4
  • 3-486-22660-6
  • 3-88487-154-4
  • 978-3-89952-456-7
dbo:originalTitle
  • Feuerversicherung (de)
  • Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung (de)
  • Bank- und Versicherungslexikon (de)
  • Sachversicherungsrecht (de)
  • Hausratversicherung 84. Bedingungen, Klauseln, Prämienrichtlinien, Versicherungstechnik (de)
  • Feuerversicherung (de)
  • Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung (de)
  • Bank- und Versicherungslexikon (de)
  • Sachversicherungsrecht (de)
  • Hausratversicherung 84. Bedingungen, Klauseln, Prämienrichtlinien, Versicherungstechnik (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 189182 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158252866 (xsd:integer)
prop-de:auflage
  • 2 (xsd:integer)
  • 3 (xsd:integer)
prop-de:autor
  • Anton Martin
  • Henner Schierenbeck
  • Horst Dietz
  • Johannes Wälder
  • Stefan Spielmann
prop-de:band
  • Bd. 1
prop-de:jahr
  • 1988 (xsd:integer)
  • 1992 (xsd:integer)
  • 1994 (xsd:integer)
  • 2000 (xsd:integer)
  • 2009 (xsd:integer)
prop-de:ort
  • Karlsruhe
  • München
  • Wiesbaden
prop-de:typ
  • s
dc:publisher
  • Beck
  • Gabler
  • Oldenbourg
  • Verlag Versicherungswirtschaft
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden (wobei mögliche Selbstbehalte zu beachten sind) und Überspannungsschäden. Die Vorschriften über die Sachversicherung im Versicherungsvertragsgesetz (§§ 88 ff VVG) finden deshalb grundsätzlich Anwendung. (de)
  • Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden (wobei mögliche Selbstbehalte zu beachten sind) und Überspannungsschäden. Die Vorschriften über die Sachversicherung im Versicherungsvertragsgesetz (§§ 88 ff VVG) finden deshalb grundsätzlich Anwendung. (de)
rdfs:label
  • Hausratversicherung (de)
  • Hausratversicherung (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of