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- Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland, Österreich, Frankreich, der Schweiz und einigen osteuropäischen Ländern, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrerlaubnis oder Lehrbefugnis (venia legendi), die im Unterschied zur Lehrbefähigung an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden ist. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann. An einigen Universitäten wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens lediglich der akademische Titel Privat-Dozent (PD oder Priv. -Doz. ) verliehen, der dann einziges äußeres Erkennungsmerkmal der erworbenen Qualifikation ist. Zahlreiche Universitäten verleihen jedoch zusätzlich den akademischen Grad eines habilitierten Doktors (Doktor habilitatus, Dr. habil. ), welcher auch nach Beendigung der Lehrtätigkeit erhalten bleibt. In den Ländern, in denen es sie gibt, ist die Habilitation ein weder notwendiger noch hinreichender, aber oft entscheidender Schritt, um auf eine Professur berufen zu werden. Bereits seit vielen Jahren reichen „gleichwertige wissenschaftliche Leistungen“, wenigstens de jure. In Deutschland ist mit der Einführung der Juniorprofessur und der Reform der Professorenbesoldung von C auf W die Habilitation im Unterschied zu früher nicht mehr die einzige Qualifikation für den Beruf des Hochschullehrers. Im Gegensatz zu Habilitanden gehören Juniorprofessoren bereits zur Gruppe der Hochschullehrer, wenn auch auf Zeit. Hinsichtlich der praktischen Bedeutung der Habilitation gibt es große Unterschiede zwischen den Fächern.
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