Getrenntleben umschreibt die Situation im Eherecht, in der ein Ehepaar keine häusliche Gemeinschaft, mensa et toro lateinisch für Tisch und Bett, mehr bildet und die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Neben dem objektiven Rechtsmerkmal der räumlichen und dinglichen Trennung muss ein subjektives hinzukommen, das sich im nach außen hin dokumentierten Wunsch mindestens eines Ehepartners äußert, mit dem anderen nicht mehr zusammenleben zu wollen.

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  • Getrenntleben umschreibt die Situation im Eherecht, in der ein Ehepaar keine häusliche Gemeinschaft, mensa et toro lateinisch für Tisch und Bett, mehr bildet und die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Neben dem objektiven Rechtsmerkmal der räumlichen und dinglichen Trennung muss ein subjektives hinzukommen, das sich im nach außen hin dokumentierten Wunsch mindestens eines Ehepartners äußert, mit dem anderen nicht mehr zusammenleben zu wollen. (de)
  • Getrenntleben umschreibt die Situation im Eherecht, in der ein Ehepaar keine häusliche Gemeinschaft, mensa et toro lateinisch für Tisch und Bett, mehr bildet und die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Neben dem objektiven Rechtsmerkmal der räumlichen und dinglichen Trennung muss ein subjektives hinzukommen, das sich im nach außen hin dokumentierten Wunsch mindestens eines Ehepartners äußert, mit dem anderen nicht mehr zusammenleben zu wollen. (de)
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  • Getrenntleben (de)
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