Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist ein Änderungsgesetz, dessen Kern das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist und das bestehende Fachgesetze ändert. Es gewährt natürlichen Personen einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen und auf zeitnahe Mitteilung des Prüfungsergebnisses. Dieser Anspruch ist weitgehend unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltstitel. Anträge können aus dem In- und dem Ausland gestellt werden.

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  • Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist ein Änderungsgesetz, dessen Kern das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist und das bestehende Fachgesetze ändert. Es gewährt natürlichen Personen einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen und auf zeitnahe Mitteilung des Prüfungsergebnisses. Dieser Anspruch ist weitgehend unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltstitel. Anträge können aus dem In- und dem Ausland gestellt werden. (de)
  • Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist ein Änderungsgesetz, dessen Kern das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist und das bestehende Fachgesetze ändert. Es gewährt natürlichen Personen einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen und auf zeitnahe Mitteilung des Prüfungsergebnisses. Dieser Anspruch ist weitgehend unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltstitel. Anträge können aus dem In- und dem Ausland gestellt werden. (de)
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  • BQFG
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  • 2011-12-06 (xsd:date)
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  • K004
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  • überwiegend ab 1. April 2012
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
  • teilw. 31. Dezember 2015
  • überw. 18. Januar 2016,
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  • Anerkennungsgesetz
  • Berufsanerkennungsgesetz
  • Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
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  • Art. 1 G vom 22. Dezember 2015
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  • Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen
  • Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
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  • Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist ein Änderungsgesetz, dessen Kern das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist und das bestehende Fachgesetze ändert. Es gewährt natürlichen Personen einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen und auf zeitnahe Mitteilung des Prüfungsergebnisses. Dieser Anspruch ist weitgehend unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltstitel. Anträge können aus dem In- und dem Ausland gestellt werden. (de)
  • Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist ein Änderungsgesetz, dessen Kern das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist und das bestehende Fachgesetze ändert. Es gewährt natürlichen Personen einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen und auf zeitnahe Mitteilung des Prüfungsergebnisses. Dieser Anspruch ist weitgehend unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltstitel. Anträge können aus dem In- und dem Ausland gestellt werden. (de)
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  • Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (de)
  • Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (de)
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