Die Einrichtung der Gefahrengebiete in Hamburg 2014 war eine Maßnahme der Hamburger Polizei vom 4. bis 13. Januar 2014, bei der nach dem Polizeirecht mehrere Stadtteile zu Gefahrengebieten erklärt worden waren. Das betraf St. Pauli, Sternschanze, Altona-Altstadt und große Teile von Altona-Nord. Begründet wurde die Anordnung damit, dass in den Wochen zuvor Angriffe gegen Polizeibeamte mit Personenschäden sowie gegen Einrichtungen der Polizei mit Sachschäden stattgefunden hatten. Ab dem 9. Januar 2014 wurden diese Gefahrengebiete örtlich verkleinert und zeitlich beschränkt. Die Ereignisse standen im Kontext der Demonstrationen in Hamburg am 21. Dezember 2013, bei der es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei kam.

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  • Die Einrichtung der Gefahrengebiete in Hamburg 2014 war eine Maßnahme der Hamburger Polizei vom 4. bis 13. Januar 2014, bei der nach dem Polizeirecht mehrere Stadtteile zu Gefahrengebieten erklärt worden waren. Das betraf St. Pauli, Sternschanze, Altona-Altstadt und große Teile von Altona-Nord. Begründet wurde die Anordnung damit, dass in den Wochen zuvor Angriffe gegen Polizeibeamte mit Personenschäden sowie gegen Einrichtungen der Polizei mit Sachschäden stattgefunden hatten. Ab dem 9. Januar 2014 wurden diese Gefahrengebiete örtlich verkleinert und zeitlich beschränkt. Die Ereignisse standen im Kontext der Demonstrationen in Hamburg am 21. Dezember 2013, bei der es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei kam. Während Senat und Polizei die Einrichtung der Gefahrengebiete als erfolgreich, „notwendig und rechtlich zulässig“ bezeichneten, kam es mehrfach zu Demonstrationen gegen die Einrichtung und die damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen, die größte mit mehreren tausend Teilnehmern am 18. Januar 2014. Die Oppositionsparteien Die Linke, Die Grünen und die FDP sowie Teile der Medien kritisierten die Einrichtung der Gefahrengebiete. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht erklärte die Einrichtung von Gefahrengebieten durch die Hamburger Polizei in einer Entscheidung vom 13. Mai 2015 für verfassungswidrig. Die Vorgaben für die verdachtsunabhängigen Kontrollen von Bürgern seien zu unbestimmt und verstießen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Einschränkung der Freiheit dürfe nicht in das Ermessen der Verwaltung gestellt werden. Eine polizeiliche Lagebeurteilung könne kein Maßstab für Grundrechtseingriffe sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Innenbehörde kann innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Die Einrichtung von Gefahrengebieten nach polizeilicher Lagebewertung wird in Hamburg seit 1995 praktiziert, drei dieser polizeilichen Sonderrechtszonen bestehen dauerhaft in St. Pauli, Altona-Altstadt und St. Georg. (de)
  • Die Einrichtung der Gefahrengebiete in Hamburg 2014 war eine Maßnahme der Hamburger Polizei vom 4. bis 13. Januar 2014, bei der nach dem Polizeirecht mehrere Stadtteile zu Gefahrengebieten erklärt worden waren. Das betraf St. Pauli, Sternschanze, Altona-Altstadt und große Teile von Altona-Nord. Begründet wurde die Anordnung damit, dass in den Wochen zuvor Angriffe gegen Polizeibeamte mit Personenschäden sowie gegen Einrichtungen der Polizei mit Sachschäden stattgefunden hatten. Ab dem 9. Januar 2014 wurden diese Gefahrengebiete örtlich verkleinert und zeitlich beschränkt. Die Ereignisse standen im Kontext der Demonstrationen in Hamburg am 21. Dezember 2013, bei der es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei kam. Während Senat und Polizei die Einrichtung der Gefahrengebiete als erfolgreich, „notwendig und rechtlich zulässig“ bezeichneten, kam es mehrfach zu Demonstrationen gegen die Einrichtung und die damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen, die größte mit mehreren tausend Teilnehmern am 18. Januar 2014. Die Oppositionsparteien Die Linke, Die Grünen und die FDP sowie Teile der Medien kritisierten die Einrichtung der Gefahrengebiete. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht erklärte die Einrichtung von Gefahrengebieten durch die Hamburger Polizei in einer Entscheidung vom 13. Mai 2015 für verfassungswidrig. Die Vorgaben für die verdachtsunabhängigen Kontrollen von Bürgern seien zu unbestimmt und verstießen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Einschränkung der Freiheit dürfe nicht in das Ermessen der Verwaltung gestellt werden. Eine polizeiliche Lagebeurteilung könne kein Maßstab für Grundrechtseingriffe sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Innenbehörde kann innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Die Einrichtung von Gefahrengebieten nach polizeilicher Lagebewertung wird in Hamburg seit 1995 praktiziert, drei dieser polizeilichen Sonderrechtszonen bestehen dauerhaft in St. Pauli, Altona-Altstadt und St. Georg. (de)
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  • Die Einrichtung der Gefahrengebiete in Hamburg 2014 war eine Maßnahme der Hamburger Polizei vom 4. bis 13. Januar 2014, bei der nach dem Polizeirecht mehrere Stadtteile zu Gefahrengebieten erklärt worden waren. Das betraf St. Pauli, Sternschanze, Altona-Altstadt und große Teile von Altona-Nord. Begründet wurde die Anordnung damit, dass in den Wochen zuvor Angriffe gegen Polizeibeamte mit Personenschäden sowie gegen Einrichtungen der Polizei mit Sachschäden stattgefunden hatten. Ab dem 9. Januar 2014 wurden diese Gefahrengebiete örtlich verkleinert und zeitlich beschränkt. Die Ereignisse standen im Kontext der Demonstrationen in Hamburg am 21. Dezember 2013, bei der es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei kam. (de)
  • Die Einrichtung der Gefahrengebiete in Hamburg 2014 war eine Maßnahme der Hamburger Polizei vom 4. bis 13. Januar 2014, bei der nach dem Polizeirecht mehrere Stadtteile zu Gefahrengebieten erklärt worden waren. Das betraf St. Pauli, Sternschanze, Altona-Altstadt und große Teile von Altona-Nord. Begründet wurde die Anordnung damit, dass in den Wochen zuvor Angriffe gegen Polizeibeamte mit Personenschäden sowie gegen Einrichtungen der Polizei mit Sachschäden stattgefunden hatten. Ab dem 9. Januar 2014 wurden diese Gefahrengebiete örtlich verkleinert und zeitlich beschränkt. Die Ereignisse standen im Kontext der Demonstrationen in Hamburg am 21. Dezember 2013, bei der es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei kam. (de)
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  • Gefahrengebiete in Hamburg im Januar 2014 (de)
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