Der Freiherr (bisweilen mit der Höflichkeitsanrede „Baron“ angesprochen) gehörte zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich. In Österreich und dem Deutschen Reich bestand dieser Titel bis 1919. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freiherr, Graf, Fürst und Herzog, wobei man zwischen dem Ritterstand und dem Herrenstand unterschied; der Herrenstand begann beim Freiherren.
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- Der Freiherr (bisweilen mit der Höflichkeitsanrede „Baron“ angesprochen) gehörte zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich. In Österreich und dem Deutschen Reich bestand dieser Titel bis 1919. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freiherr, Graf, Fürst und Herzog, wobei man zwischen dem Ritterstand und dem Herrenstand unterschied; der Herrenstand begann beim Freiherren.
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- Der Freiherr (bisweilen mit der Höflichkeitsanrede „Baron“ angesprochen) gehörte zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich. In Österreich und dem Deutschen Reich bestand dieser Titel bis 1919. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freiherr, Graf, Fürst und Herzog, wobei man zwischen dem Ritterstand und dem Herrenstand unterschied; der Herrenstand begann beim Freiherren.
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