Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von lateinisch firmare ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). Man spricht auch von einer Firmierung. Im Markenrecht wird die Firma dem Begriff der Unternehmenskennzeichen zugeordnet, § 5 Abs. 2 MarkenG. Freiberufler und Kleingewerbetreibende treten im Geschäftsleben dagegen unter ihrem bürgerlichen Namen auf oder führen eine Geschäftsbezeichnung.

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  • Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von lateinisch firmare ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). Man spricht auch von einer Firmierung. Im Markenrecht wird die Firma dem Begriff der Unternehmenskennzeichen zugeordnet, § 5 Abs. 2 MarkenG. Freiberufler und Kleingewerbetreibende treten im Geschäftsleben dagegen unter ihrem bürgerlichen Namen auf oder führen eine Geschäftsbezeichnung. Die Firma ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenspersönlichkeit (Corporate Identity) von Konzernen und größeren mittelständischen Unternehmen. Bei einer Übernahme eines Unternehmens kann die Firma beibehalten werden, wenn der vorherige Eigentümer zustimmt – oder im Todesfall dessen Erben (§ 22 HGB). Die Wahl der Firma wie auch der Rechtsform und der Firmenzusätze zählt zu den strategischen Grundsatzentscheidungen bei der Unternehmensgründung. Firma und Firmenzusätze stellen für Handelsbetriebe ein interessantes Mittel zur psychologischen Segmentierung dar. (de)
  • Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von lateinisch firmare ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). Man spricht auch von einer Firmierung. Im Markenrecht wird die Firma dem Begriff der Unternehmenskennzeichen zugeordnet, § 5 Abs. 2 MarkenG. Freiberufler und Kleingewerbetreibende treten im Geschäftsleben dagegen unter ihrem bürgerlichen Namen auf oder führen eine Geschäftsbezeichnung. Die Firma ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenspersönlichkeit (Corporate Identity) von Konzernen und größeren mittelständischen Unternehmen. Bei einer Übernahme eines Unternehmens kann die Firma beibehalten werden, wenn der vorherige Eigentümer zustimmt – oder im Todesfall dessen Erben (§ 22 HGB). Die Wahl der Firma wie auch der Rechtsform und der Firmenzusätze zählt zu den strategischen Grundsatzentscheidungen bei der Unternehmensgründung. Firma und Firmenzusätze stellen für Handelsbetriebe ein interessantes Mittel zur psychologischen Segmentierung dar. (de)
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