Die Fehlbelegungsabgabe (später Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen) ist eine Abgabe, die ein Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) in Deutschland an eine Stadt oder Gemeinde entrichten muss, wenn seine finanziellen Voraussetzungen sich soweit verbessert haben, dass die Wohnung ihm eigentlich nicht mehr zusteht. Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

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  • Die Fehlbelegungsabgabe (später Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen) ist eine Abgabe, die ein Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) in Deutschland an eine Stadt oder Gemeinde entrichten muss, wenn seine finanziellen Voraussetzungen sich soweit verbessert haben, dass die Wohnung ihm eigentlich nicht mehr zusteht. Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. (de)
  • Die Fehlbelegungsabgabe (später Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen) ist eine Abgabe, die ein Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) in Deutschland an eine Stadt oder Gemeinde entrichten muss, wenn seine finanziellen Voraussetzungen sich soweit verbessert haben, dass die Wohnung ihm eigentlich nicht mehr zusteht. Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. (de)
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  • Fehlbelegungsabgabe (de)
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