Die Estnische Verfassung von 1934 (offiziell Eesti Vabariigi põhiseadus - „Grundgesetz der Republik Estland“) war die zweite Verfassung der im Februar 1918 gegründeten Republik Estland. Mit der Änderung der estnischen Verfassung von 1920 beabsichtigte Estland den Umbau von einem parlamentarischen zu einem semipräsidentiellen Regierungssystem. Die Verfassung galt de jure vom 24. Januar 1934 bis zum 31. Dezember 1937, als eine neue Verfassung in Kraft trat. Seit dem unblutigen Staatsstreich vom 12. März 1934 fand die Verfassung allerdings de facto keine Anwendung mehr.

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  • Die Estnische Verfassung von 1934 (offiziell Eesti Vabariigi põhiseadus - „Grundgesetz der Republik Estland“) war die zweite Verfassung der im Februar 1918 gegründeten Republik Estland. Mit der Änderung der estnischen Verfassung von 1920 beabsichtigte Estland den Umbau von einem parlamentarischen zu einem semipräsidentiellen Regierungssystem. Die Verfassung galt de jure vom 24. Januar 1934 bis zum 31. Dezember 1937, als eine neue Verfassung in Kraft trat. Seit dem unblutigen Staatsstreich vom 12. März 1934 fand die Verfassung allerdings de facto keine Anwendung mehr. (de)
  • Die Estnische Verfassung von 1934 (offiziell Eesti Vabariigi põhiseadus - „Grundgesetz der Republik Estland“) war die zweite Verfassung der im Februar 1918 gegründeten Republik Estland. Mit der Änderung der estnischen Verfassung von 1920 beabsichtigte Estland den Umbau von einem parlamentarischen zu einem semipräsidentiellen Regierungssystem. Die Verfassung galt de jure vom 24. Januar 1934 bis zum 31. Dezember 1937, als eine neue Verfassung in Kraft trat. Seit dem unblutigen Staatsstreich vom 12. März 1934 fand die Verfassung allerdings de facto keine Anwendung mehr. (de)
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  • Die Estnische Verfassung von 1934 (offiziell Eesti Vabariigi põhiseadus - „Grundgesetz der Republik Estland“) war die zweite Verfassung der im Februar 1918 gegründeten Republik Estland. Mit der Änderung der estnischen Verfassung von 1920 beabsichtigte Estland den Umbau von einem parlamentarischen zu einem semipräsidentiellen Regierungssystem. Die Verfassung galt de jure vom 24. Januar 1934 bis zum 31. Dezember 1937, als eine neue Verfassung in Kraft trat. Seit dem unblutigen Staatsstreich vom 12. März 1934 fand die Verfassung allerdings de facto keine Anwendung mehr. (de)
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  • Estnische Verfassung von 1934 (de)
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