Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet. In der Neuzeit steht der Begriff * vor allem für Gesetze französischer Könige, die einen einzelnen Gegenstand regeln (Gegensatz zur Ordonnanz), * in der Rechtssprache jedoch auch für öffentliche Bekanntmachungen (im Gegensatz zu Verständigungen, die nur Verfahrensbeteiligten zugehen).

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  • Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet. In der Neuzeit steht der Begriff * vor allem für Gesetze französischer Könige, die einen einzelnen Gegenstand regeln (Gegensatz zur Ordonnanz), * in der Rechtssprache jedoch auch für öffentliche Bekanntmachungen (im Gegensatz zu Verständigungen, die nur Verfahrensbeteiligten zugehen). Wichtige Beispiele: * Toleranzedikt des Galerius (311) * Toleranzedikt von Mailand (313) * Edikt contra Origenem (543) * Edikt von Salerno (Edikt von Melfi) * Wormser Edikt (1521) * Edikt von Villers-Cotterêts (1539) * Edikt von Saint-Germain-en-Laye (1562) (Januaredikt) * Edikt von Nantes (1598) * Restitutionsedikt (1629) * Edikt von Fontainebleau (1685) * Edikt von Potsdam (1685) * Edikt von Versailles (1787) * Preußisches Judenedikt (1812) (de)
  • Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet. In der Neuzeit steht der Begriff * vor allem für Gesetze französischer Könige, die einen einzelnen Gegenstand regeln (Gegensatz zur Ordonnanz), * in der Rechtssprache jedoch auch für öffentliche Bekanntmachungen (im Gegensatz zu Verständigungen, die nur Verfahrensbeteiligten zugehen). Wichtige Beispiele: * Toleranzedikt des Galerius (311) * Toleranzedikt von Mailand (313) * Edikt contra Origenem (543) * Edikt von Salerno (Edikt von Melfi) * Wormser Edikt (1521) * Edikt von Villers-Cotterêts (1539) * Edikt von Saint-Germain-en-Laye (1562) (Januaredikt) * Edikt von Nantes (1598) * Restitutionsedikt (1629) * Edikt von Fontainebleau (1685) * Edikt von Potsdam (1685) * Edikt von Versailles (1787) * Preußisches Judenedikt (1812) (de)
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  • Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet. In der Neuzeit steht der Begriff * vor allem für Gesetze französischer Könige, die einen einzelnen Gegenstand regeln (Gegensatz zur Ordonnanz), * in der Rechtssprache jedoch auch für öffentliche Bekanntmachungen (im Gegensatz zu Verständigungen, die nur Verfahrensbeteiligten zugehen). (de)
  • Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet. In der Neuzeit steht der Begriff * vor allem für Gesetze französischer Könige, die einen einzelnen Gegenstand regeln (Gegensatz zur Ordonnanz), * in der Rechtssprache jedoch auch für öffentliche Bekanntmachungen (im Gegensatz zu Verständigungen, die nur Verfahrensbeteiligten zugehen). (de)
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  • Edikt (de)
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