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- In einer dreigliedrigen Ständeordnung, wie sie seit dem ausgehenden Mittelalter beispielsweise für Frankreich charakteristisch war, waren im Dritten Stand diejenigen gesellschaftlichen Rechtssubjekte versammelt, die nicht zu den beiden (in der Regel privilegierten) Ständen Klerus und Adel gehörten. Er umfasste also nominell alle freien Bauern und Bürger. (de)
- In einer dreigliedrigen Ständeordnung, wie sie seit dem ausgehenden Mittelalter beispielsweise für Frankreich charakteristisch war, waren im Dritten Stand diejenigen gesellschaftlichen Rechtssubjekte versammelt, die nicht zu den beiden (in der Regel privilegierten) Ständen Klerus und Adel gehörten. Er umfasste also nominell alle freien Bauern und Bürger. (de)
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- In einer dreigliedrigen Ständeordnung, wie sie seit dem ausgehenden Mittelalter beispielsweise für Frankreich charakteristisch war, waren im Dritten Stand diejenigen gesellschaftlichen Rechtssubjekte versammelt, die nicht zu den beiden (in der Regel privilegierten) Ständen Klerus und Adel gehörten. Er umfasste also nominell alle freien Bauern und Bürger. (de)
- In einer dreigliedrigen Ständeordnung, wie sie seit dem ausgehenden Mittelalter beispielsweise für Frankreich charakteristisch war, waren im Dritten Stand diejenigen gesellschaftlichen Rechtssubjekte versammelt, die nicht zu den beiden (in der Regel privilegierten) Ständen Klerus und Adel gehörten. Er umfasste also nominell alle freien Bauern und Bürger. (de)
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- Dritter Stand (de)
- Dritter Stand (de)
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