Die direkte Demokratie im Kanton Basel-Landschaft formte sich im 19. Jahrhundert mit dem Ausbau der Volksrechte auf Staats- und Gemeindeebene und der Konkretisierung der Volkssouveränität. Der Kanton Basel-Landschaft führte 1832 als zweiter Kanton (St. Gallen 1831, Luzern 1841) das Volksveto ein. Obwohl sich das Veto in seiner Ausgestaltung von demjenigen in St. Gallen unterschied, entfaltete es während der Regeneration für die Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz eine grosse Wirkung. Mit dem Veto und besonders mit dem obligatorischen Referendum (1863) besass er eine eigentliche Vorreiterrolle. Kein anderer Kanton kannte eine derartige Vielfalt direktdemokratischer Rechte.

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  • Die direkte Demokratie im Kanton Basel-Landschaft formte sich im 19. Jahrhundert mit dem Ausbau der Volksrechte auf Staats- und Gemeindeebene und der Konkretisierung der Volkssouveränität. Der Kanton Basel-Landschaft führte 1832 als zweiter Kanton (St. Gallen 1831, Luzern 1841) das Volksveto ein. Obwohl sich das Veto in seiner Ausgestaltung von demjenigen in St. Gallen unterschied, entfaltete es während der Regeneration für die Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz eine grosse Wirkung. Mit dem Veto und besonders mit dem obligatorischen Referendum (1863) besass er eine eigentliche Vorreiterrolle. Kein anderer Kanton kannte eine derartige Vielfalt direktdemokratischer Rechte. (de)
  • Die direkte Demokratie im Kanton Basel-Landschaft formte sich im 19. Jahrhundert mit dem Ausbau der Volksrechte auf Staats- und Gemeindeebene und der Konkretisierung der Volkssouveränität. Der Kanton Basel-Landschaft führte 1832 als zweiter Kanton (St. Gallen 1831, Luzern 1841) das Volksveto ein. Obwohl sich das Veto in seiner Ausgestaltung von demjenigen in St. Gallen unterschied, entfaltete es während der Regeneration für die Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz eine grosse Wirkung. Mit dem Veto und besonders mit dem obligatorischen Referendum (1863) besass er eine eigentliche Vorreiterrolle. Kein anderer Kanton kannte eine derartige Vielfalt direktdemokratischer Rechte. (de)
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  • Die direkte Demokratie im Kanton Basel-Landschaft formte sich im 19. Jahrhundert mit dem Ausbau der Volksrechte auf Staats- und Gemeindeebene und der Konkretisierung der Volkssouveränität. Der Kanton Basel-Landschaft führte 1832 als zweiter Kanton (St. Gallen 1831, Luzern 1841) das Volksveto ein. Obwohl sich das Veto in seiner Ausgestaltung von demjenigen in St. Gallen unterschied, entfaltete es während der Regeneration für die Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz eine grosse Wirkung. Mit dem Veto und besonders mit dem obligatorischen Referendum (1863) besass er eine eigentliche Vorreiterrolle. Kein anderer Kanton kannte eine derartige Vielfalt direktdemokratischer Rechte. (de)
  • Die direkte Demokratie im Kanton Basel-Landschaft formte sich im 19. Jahrhundert mit dem Ausbau der Volksrechte auf Staats- und Gemeindeebene und der Konkretisierung der Volkssouveränität. Der Kanton Basel-Landschaft führte 1832 als zweiter Kanton (St. Gallen 1831, Luzern 1841) das Volksveto ein. Obwohl sich das Veto in seiner Ausgestaltung von demjenigen in St. Gallen unterschied, entfaltete es während der Regeneration für die Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz eine grosse Wirkung. Mit dem Veto und besonders mit dem obligatorischen Referendum (1863) besass er eine eigentliche Vorreiterrolle. Kein anderer Kanton kannte eine derartige Vielfalt direktdemokratischer Rechte. (de)
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  • Direkte Demokratie im Kanton Basel-Landschaft (de)
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