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- Deutsches Reich war der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945 und zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschlands bis 1943 (ab 1943 amtlich – jedoch nicht offiziell proklamiert – als Großdeutsches Reich). Der Terminus Deutsches Reich wird gelegentlich auch gebraucht, um das mit dem deutschen Sprachraum nicht übereinstimmende Heilige Römische Reich zu bezeichnen: ein übernationales, letztlich überstaatliches Herrschaftsgebilde, das ab dem 15./16. Jahrhundert mit dem Zusatz „Deutscher Nation“ versehen worden war. Im Jahr 1848 entstand während der Märzrevolution ein „Deutsches Reich“ als deutscher Bundesstaat. Deren Reichsregierung und damit die provisorische Verfassung wurde vom Bundestag des Deutschen Bundes anerkannt. Im Frühjahr 1849 jedoch ließ der preußische König Friedrich Wilhelm IV. die Revolution niederschlagen, und die ausgearbeitete Verfassung konnte sich nicht durchsetzen. Er selbst versuchte anschließend, mit dem Dreikönigsbündnis ein „Deutsches Reich“ zu gründen. Dieses später „Erfurter Union“ genannte Projekt scheiterte am Widerstand Österreichs. Beim Deutschen Reich des 19. und 20. Jahrhunderts unterscheidet man allgemein mehrere Perioden: die Monarchie des kaiserlichen Deutschland (1871–1918), die pluralistische, semipräsidentielle Demokratie der Weimarer Republik (1919–1933) und die totalitäre Diktatur der Nationalsozialisten (1933–1945). In der folgenden Übergangsperiode des besetzten Deutschland bis 1949 kam die Bezeichnung bereits weitgehend außer Gebrauch. Ob ein Deutsches Reich nach 1945 fortbestand, war im juristischen Schrifttum umstritten: (de)
- Deutsches Reich war der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945 und zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschlands bis 1943 (ab 1943 amtlich – jedoch nicht offiziell proklamiert – als Großdeutsches Reich). Der Terminus Deutsches Reich wird gelegentlich auch gebraucht, um das mit dem deutschen Sprachraum nicht übereinstimmende Heilige Römische Reich zu bezeichnen: ein übernationales, letztlich überstaatliches Herrschaftsgebilde, das ab dem 15./16. Jahrhundert mit dem Zusatz „Deutscher Nation“ versehen worden war. Im Jahr 1848 entstand während der Märzrevolution ein „Deutsches Reich“ als deutscher Bundesstaat. Deren Reichsregierung und damit die provisorische Verfassung wurde vom Bundestag des Deutschen Bundes anerkannt. Im Frühjahr 1849 jedoch ließ der preußische König Friedrich Wilhelm IV. die Revolution niederschlagen, und die ausgearbeitete Verfassung konnte sich nicht durchsetzen. Er selbst versuchte anschließend, mit dem Dreikönigsbündnis ein „Deutsches Reich“ zu gründen. Dieses später „Erfurter Union“ genannte Projekt scheiterte am Widerstand Österreichs. Beim Deutschen Reich des 19. und 20. Jahrhunderts unterscheidet man allgemein mehrere Perioden: die Monarchie des kaiserlichen Deutschland (1871–1918), die pluralistische, semipräsidentielle Demokratie der Weimarer Republik (1919–1933) und die totalitäre Diktatur der Nationalsozialisten (1933–1945). In der folgenden Übergangsperiode des besetzten Deutschland bis 1949 kam die Bezeichnung bereits weitgehend außer Gebrauch. Ob ein Deutsches Reich nach 1945 fortbestand, war im juristischen Schrifttum umstritten: (de)
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