Das Copyleft ist eine Klausel in urheberrechtlichen Nutzungslizenzen, die festschreibt, dass Bearbeitungen des Werks nur dann erlaubt sind, wenn alle Änderungen mit mindestens den gleichen oder zumindest ähnlichen Freiheiten weitergegeben werden. Sie soll verhindern, dass veränderte Fassungen des Werks mit Nutzungseinschränkungen weitergegeben werden, die das Original nicht hat. Das Copyleft setzt voraus, dass Vervielfältigungen und Bearbeitungen in irgendeiner Weise erlaubt sind. Für sich gesehen macht es jedoch keine darüberhinausgehenden Aussagen über Art und Umfang der eigentlichen Lizenz und kann daher in inhaltlich sehr unterschiedlichen Lizenzen eingesetzt werden.

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  • Das Copyleft ist eine Klausel in urheberrechtlichen Nutzungslizenzen, die festschreibt, dass Bearbeitungen des Werks nur dann erlaubt sind, wenn alle Änderungen mit mindestens den gleichen oder zumindest ähnlichen Freiheiten weitergegeben werden. Sie soll verhindern, dass veränderte Fassungen des Werks mit Nutzungseinschränkungen weitergegeben werden, die das Original nicht hat. Das Copyleft setzt voraus, dass Vervielfältigungen und Bearbeitungen in irgendeiner Weise erlaubt sind. Für sich gesehen macht es jedoch keine darüberhinausgehenden Aussagen über Art und Umfang der eigentlichen Lizenz und kann daher in inhaltlich sehr unterschiedlichen Lizenzen eingesetzt werden. Copyleft kam ursprünglich bei Lizenzen für freie Software auf. Dort erzwingt es, dass Fortentwicklungen eines freien Ur-Programms wiederum frei sind und frei bleiben. Man spricht beim Copyleft deswegen von einem viralen Effekt. Es verhindert so, dass Lizenznehmer das Programm durch proprietäre Erweiterungen in die proprietäre Domäne überführen. Die bekannteste Copyleft-Lizenz ist die GNU General Public License (GPL). Später fand das gleiche Prinzip auch bei Lizenzen für freie Inhalte Anwendung. Copyleft ist kein notwendiger Bestandteil einer Lizenz für freie Software. So hat etwa die BSD-Lizenz kein Copyleft, dennoch sind darunter freigegebene Programme freie Software. Da der Lizenzgeber selbst an sein eigenes Copyleft nicht gebunden ist, kann er neue Versionen auch unter proprietärer Lizenz veröffentlichen oder Dritten dies erlauben. Copyleft ist ein Wortspiel, das einen Gegensatz zum englischen Begriff Copyright (deutsch: Urheberrecht, wörtlich: „Kopierrecht“) durch Ersetzen von „rechts“ (engl. right) durch das Gegenwort „links“ (engl. left) konstruiert, wobei left gleichzeitig eine grammatische Form von „(über)lassen“ ist. Analog zur Vertauschung der beiden Begriffe wird auch die (urheberrechtliche) Situation umgekehrt: Durch das Copyleft wird das Recht zum Kopieren grundsätzlich eingeräumt, während es durch das Copyright grundsätzlich verboten wird. Es ist sozusagen ein Trick, der das Urheberrecht einsetzt, um das Gegenteil seiner bisher üblichen Zweckbestimmung zu erreichen. Darüber hinaus schützt das Copyleft auch die übrigen Freiheiten der jeweiligen Lizenz, z. B. bei freier Software den freien Zugang zum Quelltext. Der Ausdruck Copyleft entspricht weitgehend der Bezeichnung share alike (sa), die bei Creative Commons-Lizenzen verwendet wird. (de)
  • Das Copyleft ist eine Klausel in urheberrechtlichen Nutzungslizenzen, die festschreibt, dass Bearbeitungen des Werks nur dann erlaubt sind, wenn alle Änderungen mit mindestens den gleichen oder zumindest ähnlichen Freiheiten weitergegeben werden. Sie soll verhindern, dass veränderte Fassungen des Werks mit Nutzungseinschränkungen weitergegeben werden, die das Original nicht hat. Das Copyleft setzt voraus, dass Vervielfältigungen und Bearbeitungen in irgendeiner Weise erlaubt sind. Für sich gesehen macht es jedoch keine darüberhinausgehenden Aussagen über Art und Umfang der eigentlichen Lizenz und kann daher in inhaltlich sehr unterschiedlichen Lizenzen eingesetzt werden. Copyleft kam ursprünglich bei Lizenzen für freie Software auf. Dort erzwingt es, dass Fortentwicklungen eines freien Ur-Programms wiederum frei sind und frei bleiben. Man spricht beim Copyleft deswegen von einem viralen Effekt. Es verhindert so, dass Lizenznehmer das Programm durch proprietäre Erweiterungen in die proprietäre Domäne überführen. Die bekannteste Copyleft-Lizenz ist die GNU General Public License (GPL). Später fand das gleiche Prinzip auch bei Lizenzen für freie Inhalte Anwendung. Copyleft ist kein notwendiger Bestandteil einer Lizenz für freie Software. So hat etwa die BSD-Lizenz kein Copyleft, dennoch sind darunter freigegebene Programme freie Software. Da der Lizenzgeber selbst an sein eigenes Copyleft nicht gebunden ist, kann er neue Versionen auch unter proprietärer Lizenz veröffentlichen oder Dritten dies erlauben. Copyleft ist ein Wortspiel, das einen Gegensatz zum englischen Begriff Copyright (deutsch: Urheberrecht, wörtlich: „Kopierrecht“) durch Ersetzen von „rechts“ (engl. right) durch das Gegenwort „links“ (engl. left) konstruiert, wobei left gleichzeitig eine grammatische Form von „(über)lassen“ ist. Analog zur Vertauschung der beiden Begriffe wird auch die (urheberrechtliche) Situation umgekehrt: Durch das Copyleft wird das Recht zum Kopieren grundsätzlich eingeräumt, während es durch das Copyright grundsätzlich verboten wird. Es ist sozusagen ein Trick, der das Urheberrecht einsetzt, um das Gegenteil seiner bisher üblichen Zweckbestimmung zu erreichen. Darüber hinaus schützt das Copyleft auch die übrigen Freiheiten der jeweiligen Lizenz, z. B. bei freier Software den freien Zugang zum Quelltext. Der Ausdruck Copyleft entspricht weitgehend der Bezeichnung share alike (sa), die bei Creative Commons-Lizenzen verwendet wird. (de)
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  • Das Copyleft ist eine Klausel in urheberrechtlichen Nutzungslizenzen, die festschreibt, dass Bearbeitungen des Werks nur dann erlaubt sind, wenn alle Änderungen mit mindestens den gleichen oder zumindest ähnlichen Freiheiten weitergegeben werden. Sie soll verhindern, dass veränderte Fassungen des Werks mit Nutzungseinschränkungen weitergegeben werden, die das Original nicht hat. Das Copyleft setzt voraus, dass Vervielfältigungen und Bearbeitungen in irgendeiner Weise erlaubt sind. Für sich gesehen macht es jedoch keine darüberhinausgehenden Aussagen über Art und Umfang der eigentlichen Lizenz und kann daher in inhaltlich sehr unterschiedlichen Lizenzen eingesetzt werden. (de)
  • Das Copyleft ist eine Klausel in urheberrechtlichen Nutzungslizenzen, die festschreibt, dass Bearbeitungen des Werks nur dann erlaubt sind, wenn alle Änderungen mit mindestens den gleichen oder zumindest ähnlichen Freiheiten weitergegeben werden. Sie soll verhindern, dass veränderte Fassungen des Werks mit Nutzungseinschränkungen weitergegeben werden, die das Original nicht hat. Das Copyleft setzt voraus, dass Vervielfältigungen und Bearbeitungen in irgendeiner Weise erlaubt sind. Für sich gesehen macht es jedoch keine darüberhinausgehenden Aussagen über Art und Umfang der eigentlichen Lizenz und kann daher in inhaltlich sehr unterschiedlichen Lizenzen eingesetzt werden. (de)
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