Ein Bundesministerium ist die einem Bundesminister zugeordnete oberste Bundesbehörde. Nach Art. 62 Grundgesetz besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Innerhalb der vom Bundeskanzler gesetzten Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein Ressort in eigener Verantwortung. Zu dem Ressort eines Bundesministers gehört das Bundesministerium als oberste Bundesbehörde und die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden. Die Beamten und Angestellten des Bundesministeriums nehmen im Auftrag und im Namen des Bundesministers dessen Aufgaben wahr, insbesondere die Aufsicht gegenüber den nachgeordneten Behörden und die politischen Aufgaben gegenüber dem Bundestag und den anderen Organen des Bundes.

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  • Ein Bundesministerium ist die einem Bundesminister zugeordnete oberste Bundesbehörde. Nach Art. 62 Grundgesetz besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Innerhalb der vom Bundeskanzler gesetzten Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein Ressort in eigener Verantwortung. Zu dem Ressort eines Bundesministers gehört das Bundesministerium als oberste Bundesbehörde und die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden. Die Beamten und Angestellten des Bundesministeriums nehmen im Auftrag und im Namen des Bundesministers dessen Aufgaben wahr, insbesondere die Aufsicht gegenüber den nachgeordneten Behörden und die politischen Aufgaben gegenüber dem Bundestag und den anderen Organen des Bundes. (de)
  • Ein Bundesministerium ist die einem Bundesminister zugeordnete oberste Bundesbehörde. Nach Art. 62 Grundgesetz besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Innerhalb der vom Bundeskanzler gesetzten Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein Ressort in eigener Verantwortung. Zu dem Ressort eines Bundesministers gehört das Bundesministerium als oberste Bundesbehörde und die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden. Die Beamten und Angestellten des Bundesministeriums nehmen im Auftrag und im Namen des Bundesministers dessen Aufgaben wahr, insbesondere die Aufsicht gegenüber den nachgeordneten Behörden und die politischen Aufgaben gegenüber dem Bundestag und den anderen Organen des Bundes. (de)
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  • 3-86509-075-3
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  • Die Bundesministerien 1949–1999. Bezeichnungen, amtliche Abkürzungen, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Leitungspersonen (de)
  • Die Bundesministerien 1949–1999. Bezeichnungen, amtliche Abkürzungen, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Leitungspersonen (de)
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  • Heinz Hoffmann
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  • einschließlich CD-ROM mit dem Buchinhalt
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  • Bremerhaven
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  • Materialien aus dem Bundesarchiv
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  • Wirtschaftsverlag NW GmbH
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  • Ein Bundesministerium ist die einem Bundesminister zugeordnete oberste Bundesbehörde. Nach Art. 62 Grundgesetz besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Innerhalb der vom Bundeskanzler gesetzten Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein Ressort in eigener Verantwortung. Zu dem Ressort eines Bundesministers gehört das Bundesministerium als oberste Bundesbehörde und die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden. Die Beamten und Angestellten des Bundesministeriums nehmen im Auftrag und im Namen des Bundesministers dessen Aufgaben wahr, insbesondere die Aufsicht gegenüber den nachgeordneten Behörden und die politischen Aufgaben gegenüber dem Bundestag und den anderen Organen des Bundes. (de)
  • Ein Bundesministerium ist die einem Bundesminister zugeordnete oberste Bundesbehörde. Nach Art. 62 Grundgesetz besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Innerhalb der vom Bundeskanzler gesetzten Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein Ressort in eigener Verantwortung. Zu dem Ressort eines Bundesministers gehört das Bundesministerium als oberste Bundesbehörde und die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden. Die Beamten und Angestellten des Bundesministeriums nehmen im Auftrag und im Namen des Bundesministers dessen Aufgaben wahr, insbesondere die Aufsicht gegenüber den nachgeordneten Behörden und die politischen Aufgaben gegenüber dem Bundestag und den anderen Organen des Bundes. (de)
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  • Bundesministerium (Deutschland) (de)
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