Das Bezirksamt (BA) ist neben der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gemäß der Verfassung von Berlin Teil der Berliner Verwaltung auf der Ebene der zwölf Bezirke von Berlin. Alle zwölf Bezirksämter enthalten in ihren Namen den offiziellen Zusatz „von Berlin“, z. B. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Jedes Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister (besoldet nach B6 Bundesbesoldungsordnung) und vier Bezirksstadträten (besoldet nach B4 Bundesbesoldungsordnung), seine Mitglieder sind hauptamtlich tätig.

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  • Das Bezirksamt (BA) ist neben der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gemäß der Verfassung von Berlin Teil der Berliner Verwaltung auf der Ebene der zwölf Bezirke von Berlin. Alle zwölf Bezirksämter enthalten in ihren Namen den offiziellen Zusatz „von Berlin“, z. B. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Jedes Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister (besoldet nach B6 Bundesbesoldungsordnung) und vier Bezirksstadträten (besoldet nach B4 Bundesbesoldungsordnung), seine Mitglieder sind hauptamtlich tätig. Da die Stadt Berlin eine Einheitsgemeinde ist, üben die Bezirksämter nur eine untergeordnete kommunalpolitische Funktion aus. (de)
  • Das Bezirksamt (BA) ist neben der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gemäß der Verfassung von Berlin Teil der Berliner Verwaltung auf der Ebene der zwölf Bezirke von Berlin. Alle zwölf Bezirksämter enthalten in ihren Namen den offiziellen Zusatz „von Berlin“, z. B. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Jedes Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister (besoldet nach B6 Bundesbesoldungsordnung) und vier Bezirksstadträten (besoldet nach B4 Bundesbesoldungsordnung), seine Mitglieder sind hauptamtlich tätig. Da die Stadt Berlin eine Einheitsgemeinde ist, üben die Bezirksämter nur eine untergeordnete kommunalpolitische Funktion aus. (de)
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  • Das Bezirksamt (BA) ist neben der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gemäß der Verfassung von Berlin Teil der Berliner Verwaltung auf der Ebene der zwölf Bezirke von Berlin. Alle zwölf Bezirksämter enthalten in ihren Namen den offiziellen Zusatz „von Berlin“, z. B. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Jedes Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister (besoldet nach B6 Bundesbesoldungsordnung) und vier Bezirksstadträten (besoldet nach B4 Bundesbesoldungsordnung), seine Mitglieder sind hauptamtlich tätig. (de)
  • Das Bezirksamt (BA) ist neben der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gemäß der Verfassung von Berlin Teil der Berliner Verwaltung auf der Ebene der zwölf Bezirke von Berlin. Alle zwölf Bezirksämter enthalten in ihren Namen den offiziellen Zusatz „von Berlin“, z. B. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Jedes Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister (besoldet nach B6 Bundesbesoldungsordnung) und vier Bezirksstadträten (besoldet nach B4 Bundesbesoldungsordnung), seine Mitglieder sind hauptamtlich tätig. (de)
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  • Bezirksamt (Berlin) (de)
  • Bezirksamt (Berlin) (de)
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