Als Besatzungszone bezeichnet man ein von ausländischen Truppen besetztes Gebiet oder Bereich eines Staates, in dem eine fremde Staatsmacht als Besatzungsmacht die Hoheitsgewalt ausübt. Der Begriff bezieht sich in deutscher Sprache vor allem auf die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland sowie in Österreich.

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  • Als Besatzungszone bezeichnet man ein von ausländischen Truppen besetztes Gebiet oder Bereich eines Staates, in dem eine fremde Staatsmacht als Besatzungsmacht die Hoheitsgewalt ausübt. Der Begriff bezieht sich in deutscher Sprache vor allem auf die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland sowie in Österreich. Bereits nach dem Ersten Weltkrieg war das linksrheinische Rheinland einer anfangs kriegerischen, ab 1920 friedlichen Besetzung, die auf dem Versailler Vertrag und dem Rheinlandabkommen von 1919 (RGBl. 1919 S. 1336) beruhte, unterworfen und in vier Zonen aufgeteilt worden. Belgische, britische, US-amerikanische und französische Truppen hatten es zum Teil bis 1930 besetzt gehalten; zu einem Übergang der Gebietshoheit auf die Alliierten und Assoziierten Mächte kam es aber nicht und auch ihre Ausübung (Staatsgewalt) in den besetzten Rheinlanden lag grundsätzlich in deutschen Händen. Als am 8. Mai 1945 der Zweite Weltkrieg in Europa beendet war (VE-Day), übernahmen die drei Siegermächte Sowjetunion, USA und Großbritannien sowie Frankreich die Hoheitsgewalt über das Deutsche Reich und teilten sein Gebiet untereinander in Besatzungszonen auf oder gliederten es aus. Dazu wurden die östlichen Gebiete des Deutschen Reiches unter polnische Verwaltung gestellt. Es entstanden neue deutsche Staaten und die Zeit, in der die vier Mächte die wiedererrichtete Republik Österreich und Deutschland besetzt hielten, nennt man daher auch Besatzungszeit. Sie dauerte in Österreich von 1945 bis 1955. In Deutschland bezeichnet der Begriff meist nur die Zeit von 1945 bis 1949, also bis zur Gründung der Bundesrepublik und der DDR, obwohl die Besatzung auch in Westdeutschland erst 1955 mit dem Deutschlandvertrag beendet wurde. (de)
  • Als Besatzungszone bezeichnet man ein von ausländischen Truppen besetztes Gebiet oder Bereich eines Staates, in dem eine fremde Staatsmacht als Besatzungsmacht die Hoheitsgewalt ausübt. Der Begriff bezieht sich in deutscher Sprache vor allem auf die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland sowie in Österreich. Bereits nach dem Ersten Weltkrieg war das linksrheinische Rheinland einer anfangs kriegerischen, ab 1920 friedlichen Besetzung, die auf dem Versailler Vertrag und dem Rheinlandabkommen von 1919 (RGBl. 1919 S. 1336) beruhte, unterworfen und in vier Zonen aufgeteilt worden. Belgische, britische, US-amerikanische und französische Truppen hatten es zum Teil bis 1930 besetzt gehalten; zu einem Übergang der Gebietshoheit auf die Alliierten und Assoziierten Mächte kam es aber nicht und auch ihre Ausübung (Staatsgewalt) in den besetzten Rheinlanden lag grundsätzlich in deutschen Händen. Als am 8. Mai 1945 der Zweite Weltkrieg in Europa beendet war (VE-Day), übernahmen die drei Siegermächte Sowjetunion, USA und Großbritannien sowie Frankreich die Hoheitsgewalt über das Deutsche Reich und teilten sein Gebiet untereinander in Besatzungszonen auf oder gliederten es aus. Dazu wurden die östlichen Gebiete des Deutschen Reiches unter polnische Verwaltung gestellt. Es entstanden neue deutsche Staaten und die Zeit, in der die vier Mächte die wiedererrichtete Republik Österreich und Deutschland besetzt hielten, nennt man daher auch Besatzungszeit. Sie dauerte in Österreich von 1945 bis 1955. In Deutschland bezeichnet der Begriff meist nur die Zeit von 1945 bis 1949, also bis zur Gründung der Bundesrepublik und der DDR, obwohl die Besatzung auch in Westdeutschland erst 1955 mit dem Deutschlandvertrag beendet wurde. (de)
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  • Als Besatzungszone bezeichnet man ein von ausländischen Truppen besetztes Gebiet oder Bereich eines Staates, in dem eine fremde Staatsmacht als Besatzungsmacht die Hoheitsgewalt ausübt. Der Begriff bezieht sich in deutscher Sprache vor allem auf die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland sowie in Österreich. (de)
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