Mit dem Begriff Bekenntnissynode werden evangelische Synodalversammlungen bezeichnet, die auf Kreis-, Provinzial-, Landes- oder Reichsebene seitens der Bekennenden Kirche während der nationalsozialistischen Zeit ab 1934 einberufen wurden. Sie erhoben den Anspruch, rechtmäßige Leitungsorgane der evangelischen Kirche zu sein, und stellten sich damit in offenen Gegensatz zu den deutschchristlich bestimmten Kirchenbehörden und Leitungsorganen.

Property Value
dbo:abstract
  • Mit dem Begriff Bekenntnissynode werden evangelische Synodalversammlungen bezeichnet, die auf Kreis-, Provinzial-, Landes- oder Reichsebene seitens der Bekennenden Kirche während der nationalsozialistischen Zeit ab 1934 einberufen wurden. Sie erhoben den Anspruch, rechtmäßige Leitungsorgane der evangelischen Kirche zu sein, und stellten sich damit in offenen Gegensatz zu den deutschchristlich bestimmten Kirchenbehörden und Leitungsorganen. (de)
  • Mit dem Begriff Bekenntnissynode werden evangelische Synodalversammlungen bezeichnet, die auf Kreis-, Provinzial-, Landes- oder Reichsebene seitens der Bekennenden Kirche während der nationalsozialistischen Zeit ab 1934 einberufen wurden. Sie erhoben den Anspruch, rechtmäßige Leitungsorgane der evangelischen Kirche zu sein, und stellten sich damit in offenen Gegensatz zu den deutschchristlich bestimmten Kirchenbehörden und Leitungsorganen. (de)
dbo:wikiPageID
  • 826900 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 148919651 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Mit dem Begriff Bekenntnissynode werden evangelische Synodalversammlungen bezeichnet, die auf Kreis-, Provinzial-, Landes- oder Reichsebene seitens der Bekennenden Kirche während der nationalsozialistischen Zeit ab 1934 einberufen wurden. Sie erhoben den Anspruch, rechtmäßige Leitungsorgane der evangelischen Kirche zu sein, und stellten sich damit in offenen Gegensatz zu den deutschchristlich bestimmten Kirchenbehörden und Leitungsorganen. (de)
  • Mit dem Begriff Bekenntnissynode werden evangelische Synodalversammlungen bezeichnet, die auf Kreis-, Provinzial-, Landes- oder Reichsebene seitens der Bekennenden Kirche während der nationalsozialistischen Zeit ab 1934 einberufen wurden. Sie erhoben den Anspruch, rechtmäßige Leitungsorgane der evangelischen Kirche zu sein, und stellten sich damit in offenen Gegensatz zu den deutschchristlich bestimmten Kirchenbehörden und Leitungsorganen. (de)
rdfs:label
  • Bekenntnissynode (de)
  • Bekenntnissynode (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of