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- Das Bayerische Staatsministerium des Äußern (bis 1918: Bayerisches Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern) war von 1762 bis 1933 ein Ministerium in Bayern. Das Amt des Außenministers wurde meistens in Personalunion mit dem Vorsitz im Ministerrat bzw. dem Amt des Ministerpräsidenten geführt. Der Aufgabenbereich umfasste in Königreich und Republik auch Kompetenzen der inneren Verwaltung. Nachfolgebehörde ab 1933 war die Staatskanzlei. (de)
- Das Bayerische Staatsministerium des Äußern (bis 1918: Bayerisches Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern) war von 1762 bis 1933 ein Ministerium in Bayern. Das Amt des Außenministers wurde meistens in Personalunion mit dem Vorsitz im Ministerrat bzw. dem Amt des Ministerpräsidenten geführt. Der Aufgabenbereich umfasste in Königreich und Republik auch Kompetenzen der inneren Verwaltung. Nachfolgebehörde ab 1933 war die Staatskanzlei. (de)
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- Das Bayerische Staatsministerium des Äußern (bis 1918: Bayerisches Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern) war von 1762 bis 1933 ein Ministerium in Bayern. Das Amt des Außenministers wurde meistens in Personalunion mit dem Vorsitz im Ministerrat bzw. dem Amt des Ministerpräsidenten geführt. Der Aufgabenbereich umfasste in Königreich und Republik auch Kompetenzen der inneren Verwaltung. Nachfolgebehörde ab 1933 war die Staatskanzlei. (de)
- Das Bayerische Staatsministerium des Äußern (bis 1918: Bayerisches Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern) war von 1762 bis 1933 ein Ministerium in Bayern. Das Amt des Außenministers wurde meistens in Personalunion mit dem Vorsitz im Ministerrat bzw. dem Amt des Ministerpräsidenten geführt. Der Aufgabenbereich umfasste in Königreich und Republik auch Kompetenzen der inneren Verwaltung. Nachfolgebehörde ab 1933 war die Staatskanzlei. (de)
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- Bayerisches Staatsministerium des Äußern (de)
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