Der Bahnbeirat (Eigenschreibung BahnBeirat) der Deutschen Bahn ist ein Gremium von Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft, das den Konzernvorstand seit 2002 berät. Aufgabe ist es, mit dem DB-Vorstandsvorsitzenden über zentrale unternehmerische Positionen und Anliegen sowie Einschätzungen zum Verkehrsmarkt und der Verkehrspolitik zu diskutieren. Er kann dabei die Positionen des DB-Konzerns hinterfragen und den Dialog mit der Fachöffentlichkeit unterstützen. Er tagt mindestens viermal jährlich. Der Bahnbeirat hat keine Aufgaben im Sinne des Aktienrechts.

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  • Der Bahnbeirat (Eigenschreibung BahnBeirat) der Deutschen Bahn ist ein Gremium von Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft, das den Konzernvorstand seit 2002 berät. Aufgabe ist es, mit dem DB-Vorstandsvorsitzenden über zentrale unternehmerische Positionen und Anliegen sowie Einschätzungen zum Verkehrsmarkt und der Verkehrspolitik zu diskutieren. Er kann dabei die Positionen des DB-Konzerns hinterfragen und den Dialog mit der Fachöffentlichkeit unterstützen. Derzeit besteht der Bahnbeirat aus 13 Mitgliedern, die aus unterschiedlichen Bereichen kommen. Die Mitglieder sind unabhängig und vertreten nicht die Institutionen, in denen sie tätig sind. Ihre Mandate gelten jeweils für drei Jahre. Er tagt mindestens viermal jährlich. Der Bahnbeirat hat keine Aufgaben im Sinne des Aktienrechts. (de)
  • Der Bahnbeirat (Eigenschreibung BahnBeirat) der Deutschen Bahn ist ein Gremium von Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft, das den Konzernvorstand seit 2002 berät. Aufgabe ist es, mit dem DB-Vorstandsvorsitzenden über zentrale unternehmerische Positionen und Anliegen sowie Einschätzungen zum Verkehrsmarkt und der Verkehrspolitik zu diskutieren. Er kann dabei die Positionen des DB-Konzerns hinterfragen und den Dialog mit der Fachöffentlichkeit unterstützen. Derzeit besteht der Bahnbeirat aus 13 Mitgliedern, die aus unterschiedlichen Bereichen kommen. Die Mitglieder sind unabhängig und vertreten nicht die Institutionen, in denen sie tätig sind. Ihre Mandate gelten jeweils für drei Jahre. Er tagt mindestens viermal jährlich. Der Bahnbeirat hat keine Aufgaben im Sinne des Aktienrechts. (de)
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  • Der Bahnbeirat (Eigenschreibung BahnBeirat) der Deutschen Bahn ist ein Gremium von Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft, das den Konzernvorstand seit 2002 berät. Aufgabe ist es, mit dem DB-Vorstandsvorsitzenden über zentrale unternehmerische Positionen und Anliegen sowie Einschätzungen zum Verkehrsmarkt und der Verkehrspolitik zu diskutieren. Er kann dabei die Positionen des DB-Konzerns hinterfragen und den Dialog mit der Fachöffentlichkeit unterstützen. Er tagt mindestens viermal jährlich. Der Bahnbeirat hat keine Aufgaben im Sinne des Aktienrechts. (de)
  • Der Bahnbeirat (Eigenschreibung BahnBeirat) der Deutschen Bahn ist ein Gremium von Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft, das den Konzernvorstand seit 2002 berät. Aufgabe ist es, mit dem DB-Vorstandsvorsitzenden über zentrale unternehmerische Positionen und Anliegen sowie Einschätzungen zum Verkehrsmarkt und der Verkehrspolitik zu diskutieren. Er kann dabei die Positionen des DB-Konzerns hinterfragen und den Dialog mit der Fachöffentlichkeit unterstützen. Er tagt mindestens viermal jährlich. Der Bahnbeirat hat keine Aufgaben im Sinne des Aktienrechts. (de)
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  • Bahnbeirat (de)
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