Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein.

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  • Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. (de)
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  • M. G. Schmidt
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  • [Ausburger sind] alle diejenigen Angehörigen der ländlichen Bevölkerung […], welche zu einem Landes- oder Grundherrn in irgend einem Abhängigkeitsverhältnis, sei dies nun landesherrliche, grund- oder leibherrliche Abhängigkeit, standen und trotzdem zu einer Stadt in bürgerrechtliche Beziehungen traten.
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  • Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. (de)
  • Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. (de)
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  • Ausburger (de)
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