Das Arbeitsrecht regelt in Bulgarien die Rechtsverhältnisse zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).

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  • Das Arbeitsrecht regelt in Bulgarien die Rechtsverhältnisse zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht). (de)
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  • Arbeitsrecht (Bulgarien) (de)
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