Eine Anstalt stellt eine Zusammenfassung persönlicher und sächlicher Mittel (Gebäude und Personal) zur dauernden Erfüllung bestimmter Aufgaben dar. Sie ist eine dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmete juristische Person und hat Benutzer, keine Mitglieder. Der Anstaltsbegriff muss von Stiftungen und Körperschaften abgegrenzt werden: Stiftung stellen eine Vermögenswidmung mit Rechtspersönlichkeit, die von eigens ernannten Organen verwaltet wird, dar. Körperschaften wiederum sind mitgliedschaftlich verfasste Zusammenschlüsse von Personen.

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  • Eine Anstalt stellt eine Zusammenfassung persönlicher und sächlicher Mittel (Gebäude und Personal) zur dauernden Erfüllung bestimmter Aufgaben dar. Sie ist eine dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmete juristische Person und hat Benutzer, keine Mitglieder. Der Anstaltsbegriff muss von Stiftungen und Körperschaften abgegrenzt werden: Stiftung stellen eine Vermögenswidmung mit Rechtspersönlichkeit, die von eigens ernannten Organen verwaltet wird, dar. Körperschaften wiederum sind mitgliedschaftlich verfasste Zusammenschlüsse von Personen. (de)
  • Eine Anstalt stellt eine Zusammenfassung persönlicher und sächlicher Mittel (Gebäude und Personal) zur dauernden Erfüllung bestimmter Aufgaben dar. Sie ist eine dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmete juristische Person und hat Benutzer, keine Mitglieder. Der Anstaltsbegriff muss von Stiftungen und Körperschaften abgegrenzt werden: Stiftung stellen eine Vermögenswidmung mit Rechtspersönlichkeit, die von eigens ernannten Organen verwaltet wird, dar. Körperschaften wiederum sind mitgliedschaftlich verfasste Zusammenschlüsse von Personen. (de)
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  • 978-3-901924-26-2
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  • "Anstalten öffentlichen Rechts in Liechtenstein"Web:google books link (de)
  • Selbständige öffentlichrechtliche Anstalten und selbständige öffentlichrechtliche Stiftungen des Fürstentums Liechtenstein (de)
  • Das Wesen menschlicher Verbände (de)
  • Die liechtensteinische privatrechtliche Anstalt (de)
  • Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht (de)
  • Handwörterbuch der Staatsrechtswissenschaften3 (de)
  • Rechtsfähige Organisationseinheiten in der Verwaltungsstruktur Frankreichs, Deutschlands und der Europäischen Gemeinschaften (de)
  • Die privatrechtliche liechtensteinische Anstalt unter besonderer Berücksichtigung der Gründerrechte, Schriften zum Bankenrecht, Band 22 (de)
  • Die liechtensteinische privatrechtliche Anstalt im Todesfall des Gründers unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-liechtensteinischen Rechtsbeziehungen (de)
  • "Anstalten öffentlichen Rechts in Liechtenstein"Web:google books link (de)
  • Selbständige öffentlichrechtliche Anstalten und selbständige öffentlichrechtliche Stiftungen des Fürstentums Liechtenstein (de)
  • Das Wesen menschlicher Verbände (de)
  • Die liechtensteinische privatrechtliche Anstalt (de)
  • Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht (de)
  • Handwörterbuch der Staatsrechtswissenschaften3 (de)
  • Rechtsfähige Organisationseinheiten in der Verwaltungsstruktur Frankreichs, Deutschlands und der Europäischen Gemeinschaften (de)
  • Die privatrechtliche liechtensteinische Anstalt unter besonderer Berücksichtigung der Gründerrechte, Schriften zum Bankenrecht, Band 22 (de)
  • Die liechtensteinische privatrechtliche Anstalt im Todesfall des Gründers unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-liechtensteinischen Rechtsbeziehungen (de)
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  • Nikolaus Voigt
  • Otto C. Meier
  • Conrad Elster, Lexis und Loening
  • Gaby Tamm
  • Graziella Marok
  • Hans Michael Riemer
  • Katja Heuterkes
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  • Bern
  • Jena
  • Münster
  • Vaduz
  • Zürich
  • Dornbirn
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  • Der Andere Verlag
  • Gustav Fischer Verlag
  • Lit Verlag
  • Edition Europa Verlag
  • Ex jure Verlag
  • Wissenschaftliche Buchgemeinschaft
  • Stämpfli AG
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  • Eine Anstalt stellt eine Zusammenfassung persönlicher und sächlicher Mittel (Gebäude und Personal) zur dauernden Erfüllung bestimmter Aufgaben dar. Sie ist eine dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmete juristische Person und hat Benutzer, keine Mitglieder. Der Anstaltsbegriff muss von Stiftungen und Körperschaften abgegrenzt werden: Stiftung stellen eine Vermögenswidmung mit Rechtspersönlichkeit, die von eigens ernannten Organen verwaltet wird, dar. Körperschaften wiederum sind mitgliedschaftlich verfasste Zusammenschlüsse von Personen. (de)
  • Eine Anstalt stellt eine Zusammenfassung persönlicher und sächlicher Mittel (Gebäude und Personal) zur dauernden Erfüllung bestimmter Aufgaben dar. Sie ist eine dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmete juristische Person und hat Benutzer, keine Mitglieder. Der Anstaltsbegriff muss von Stiftungen und Körperschaften abgegrenzt werden: Stiftung stellen eine Vermögenswidmung mit Rechtspersönlichkeit, die von eigens ernannten Organen verwaltet wird, dar. Körperschaften wiederum sind mitgliedschaftlich verfasste Zusammenschlüsse von Personen. (de)
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  • Anstalt (Recht) (de)
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