"Bei einem \u00F6ffentlich-rechtlichen Vertrag (\u00F6rV) schlie\u00DFt eine Beh\u00F6rde mit einer Privatperson, oder auch einem anderen Verwaltungstr\u00E4ger, einen Vertrag \u00FCber einen \u00F6ffentlich-rechtlichen Gegenstand ab. Grundlegend geregelt ist diese Form des Verwaltungshandelns in \u00A7 54 bis \u00A7 62 VwVfG. Da von diesen Regelungen nur Vertr\u00E4ge der Verwaltung, und nicht etwa verfassungs- oder v\u00F6lkerrechtliche Vertr\u00E4ge erfasst sind, spricht man hier genauer von einem verwaltungsrechtlichen Vertrag oder kurz Verwaltungsvertrag."@de . "\u00D6ffentlich-rechtlicher Vertrag"@de . . . "Bei einem \u00F6ffentlich-rechtlichen Vertrag (\u00F6rV) schlie\u00DFt eine Beh\u00F6rde mit einer Privatperson, oder auch einem anderen Verwaltungstr\u00E4ger, einen Vertrag \u00FCber einen \u00F6ffentlich-rechtlichen Gegenstand ab. Grundlegend geregelt ist diese Form des Verwaltungshandelns in \u00A7 54 bis \u00A7 62 VwVfG. Da von diesen Regelungen nur Vertr\u00E4ge der Verwaltung, und nicht etwa verfassungs- oder v\u00F6lkerrechtliche Vertr\u00E4ge erfasst sind, spricht man hier genauer von einem verwaltungsrechtlichen Vertrag oder kurz Verwaltungsvertrag."@de . "156927282"^^ . . . "81810"^^ . . . . . . . .