. . . . . "146948235"^^ . . . "\u00C4rztliche Weiterbildung"@de . . . . . . . "Die \u00E4rztliche Weiterbildung hat als Ziel, nach der Approbation als Arzt (oder nach der Erteilung der Erlaubnis zur Aus\u00FCbung des \u00E4rztlichen Berufes) im Rahmen mehrj\u00E4hriger Berufst\u00E4tigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter \u00C4rzte auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung (WBO) eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten f\u00FCr definierte \u00E4rztliche T\u00E4tigkeiten zu erwerben. Dazu geh\u00F6ren auch der Anzahl nach festgelegte diagnostische und therapeutische Eingriffe."@de . . . . . "910064"^^ . . . "Die \u00E4rztliche Weiterbildung hat als Ziel, nach der Approbation als Arzt (oder nach der Erteilung der Erlaubnis zur Aus\u00FCbung des \u00E4rztlichen Berufes) im Rahmen mehrj\u00E4hriger Berufst\u00E4tigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter \u00C4rzte auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung (WBO) eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten f\u00FCr definierte \u00E4rztliche T\u00E4tigkeiten zu erwerben. Dazu geh\u00F6ren auch der Anzahl nach festgelegte diagnostische und therapeutische Eingriffe. Die Weiterbildungsordnungen werden von der jeweiligen Landes\u00E4rztekammer erstellt. Diese sind jedoch in der Regel eng an die Musterweiterbildungsordnung angelehnt, die von der Bundes\u00E4rztekammer entwickelt wird. Nach der Revision von 2003 ist die \u00E4rztliche Weiterbildung dabei meist in drei Stufen gegliedert: \n* Facharzt: Die \u00C4rztekammer vergibt nach Pr\u00FCfung der Weiterbildung bei befugten \u00C4rzten in einem Fachgebiet den Titel eines Facharztes, beispielsweise Facharzt f\u00FCr Allgemeinmedizin, Facharzt f\u00FCr Neurologie, Facharzt f\u00FCr Urologie oder Facharzt f\u00FCr An\u00E4sthesiologie. In manchen Fachgebieten k\u00F6nnen dabei verschiedene Facharzttitel erworben werden, etwa in der Chirurgie (Facharzt f\u00FCr Gef\u00E4\u00DFchirurgie, Facharzt Allgemeine Chirurgie u. a.) \n* Schwerpunkt: Ein Schwerpunkt gibt eine Spezialisierung innerhalb eines Fachgebietes an, Beispiel: Facharzt f\u00FCr Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Kardiologie. \"Schwerpunkt\" bedeutet nicht, dass der Facharzt seine Zeit haupts\u00E4chlich mit dieser T\u00E4tigkeit verbringt. Er kann auch in Nebent\u00E4tigkeit im \"Schwerpunkt\" t\u00E4tig sein, wie es h\u00E4ufig beim Facharzt f\u00FCr Psychiatrie mit der Schwerpunktbezeichnung Forensische Psychiatrie der Fall ist. \n* Zusatzbezeichnung: Die Zusatzbezeichnungen k\u00F6nnen von \u00C4rzten verschiedener Gebiete erworben werden. Sie unterscheiden sich in Weiterbildungsumfang und Voraussetzungen deutlich voneinander. Beispiele sind die Zusatzbezeichnungen Notfallmedizin, Akupunktur, Diabetologie u. a. Die Zusatzbezeichnung ersetzt die vormalige Fachkunde und andere Weiterbildungsbezeichnungen. Der vorherige Erwerb einer Gebietsbezeichnung ist nicht erforderlich. Die WBO f\u00FCr \u00C4rzte umfasst auch eine Pr\u00FCfungsordnung. Nach der Revision von 2003 m\u00FCssen zur Feststellung des Weiterbildungserfolgs auf allen drei Stufen m\u00FCndliche Pr\u00FCfungen durchgef\u00FChrt werden. Mindestens ein Mitglied der Pr\u00FCfungskommission, die in der Regel mit vier \u00C4rzten besetzt ist, muss die Bezeichnung f\u00FChren, deren Qualifikation \u00FCberpr\u00FCft wird. Dies ist seit 2003 auch bei neu eingef\u00FChrten Bezeichnungen vorgeschrieben. Da die Bezeichnung jedoch neu eingef\u00FChrt ist, kann es selbstverst\u00E4ndlich noch keinen geeigneten Pr\u00FCfer, der die Bezeichnung f\u00FChrt, geben. Deshalb werden diese Pr\u00FCfungen in der Praxis ohne \u00C4rzte mit anerkannter Fachkompetenz durchgef\u00FChrt. Die Folgen dieser Pr\u00FCfungsordnung f\u00FCr die \u00E4rztliche Versorgung der Bev\u00F6lkerung sind bei seit 2003 neu eingef\u00FChrten Bezeichnungen nicht absehbar. Die aktuell g\u00FCltige Musterweiterbildungsordnung (seit 1. November 2005 in Kraft) schreibt mindestens einmal j\u00E4hrlich stattfindende Personalgespr\u00E4che und das F\u00FChren eines Logbuchs vor. Damit soll ein bundeseinheitlicher Standard geschaffen werden, der nicht nur die Lehre verbessern, sondern es Assistenz\u00E4rzten auch erleichtern soll, von einem Bundesland ins andere zu wechseln. Die von der Bundes\u00E4rztekammer herausgegebenen Muster-Logb\u00FCcher sind inzwischen von einigen Fachgesellschaften noch weiter ausgearbeitet worden. Fr\u00FChere Weiterbildungsordnungen sahen zus\u00E4tzlich den Erwerb einer Fachkunde f\u00FCr bestimmte Untersuchungsmethoden vor (R\u00F6ntgen, Bronchoskopie, Laboruntersuchungen, Duplexsonographie usw.). Fakultative Weiterbildungen wurden zum Beispiel in der Inneren Medizin f\u00FCr klinische Geriatrie und Intensivmedizin durchgef\u00FChrt und bescheinigt. Es handelt sich hierbei gewisserma\u00DFen um \u201Ekleine Schwerpunkte\u201C. Fachkunden und fakultative Weiterbildungen sind weiterhin g\u00FCltig, werden aber nicht mehr neu ausgestellt. Zum Teil sind sie in Zusatzweiterbildungen aufgegangen."@de .