"158838532"^^ . . "Der Wohnberechtigungsschein (WBS), umgangssprachlich auch \u00A7-8-Schein, fr\u00FCher auch \u00A7-5-Schein oder B-Schein, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit \u00F6ffentlichen Mitteln gef\u00F6rderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Er wird auf Grundlage von \u00A7 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit \u00A7 27 Abs. 3 bis 5 WoFG (Wohnraumf\u00F6rderungsgesetz) ausgestellt. Ein Antragsteller muss bestimmte Kriterien erf\u00FCllen, damit er einen Wohnberechtigungsschein erh\u00E4lt. Zum Beispiel d\u00FCrfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht \u00FCberschritten werden. Die Kriterien sind je nach Bundesland unterschiedlich. Einige Bundesl\u00E4nder passen die H\u00F6he der Miete der aktuellen Einkommenssituation der Mieter an. Eine gestaffelte \"Ausgleichszahlung f\u00FCr Sozialwohnungen\" (Fehlbelegungsabgabe) passt den Quadratmeterpreis dem Einkommen an, wenn das Einkommen der Mieter 20 % bis 40 % (je nach Bundesland unterschiedlich) \u00FCber den Einkommensgrenzen liegt. Der Mieter hat den Vorteil, dass er nicht ausziehen muss."@de . . . "Der Wohnberechtigungsschein (WBS), umgangssprachlich auch \u00A7-8-Schein, fr\u00FCher auch \u00A7-5-Schein oder B-Schein, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit \u00F6ffentlichen Mitteln gef\u00F6rderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Er wird auf Grundlage von \u00A7 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit \u00A7 27 Abs. 3 bis 5 WoFG (Wohnraumf\u00F6rderungsgesetz) ausgestellt."@de . . . . . . . . . "443437"^^ . . . . "Wohnberechtigungsschein"@de .