. . . "Eine Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften erfolgt in \u00D6sterreich nach Art 49a B-VG (bzw. bis 1981 nach dem Wiederverlautbarungsgesetz) und es kann dadurch lediglich bestehendes Recht neu festgestellt, nicht aber inhaltlich ver\u00E4ndert werden, sog. \u201ENormidentit\u00E4t\u201C (siehe z.B. hierzu \u00A7 2 WVG)."@de . . . . "158130435"^^ . "8571736"^^ . . . . "Eine Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften erfolgt in \u00D6sterreich nach Art 49a B-VG (bzw. bis 1981 nach dem Wiederverlautbarungsgesetz) und es kann dadurch lediglich bestehendes Recht neu festgestellt, nicht aber inhaltlich ver\u00E4ndert werden, sog. \u201ENormidentit\u00E4t\u201C (siehe z.B. hierzu \u00A7 2 WVG)."@de . . "Wiederverlautbarung"@de .