. "Weinbaugebiet ist ein gesetzlich gesch\u00FCtzter Begriff. Er bezeichnet eine geografische Region, in der Wein mit der konkreten Bezeichnung eines bestimmten Weinbaugebietes angebaut werden darf. In der Regel sind Weinbaugebiete historisch gewachsen, haben im Zuge zahlreicher Generationen bestimmte regionale Traditionen und Eigenheiten des Weinbaus, der Rebveredelung, Weinherstellung oder Vermarktung ausgebildet und stellen Weine von vergleichbarer Art her. Erstmals wurde 1756 die nordportugiesische Weinregion Alto Douro gesetzlich definiert. Seitdem ist es Standard geworden, Weinregionen durch das Weinrecht gesetzlich eindeutig zu definieren."@de . . "Weinbaugebiet ist ein gesetzlich gesch\u00FCtzter Begriff. Er bezeichnet eine geografische Region, in der Wein mit der konkreten Bezeichnung eines bestimmten Weinbaugebietes angebaut werden darf. In der Regel sind Weinbaugebiete historisch gewachsen, haben im Zuge zahlreicher Generationen bestimmte regionale Traditionen und Eigenheiten des Weinbaus, der Rebveredelung, Weinherstellung oder Vermarktung ausgebildet und stellen Weine von vergleichbarer Art her. Erstmals wurde 1756 die nordportugiesische Weinregion Alto Douro gesetzlich definiert. Seitdem ist es Standard geworden, Weinregionen durch das Weinrecht gesetzlich eindeutig zu definieren. Weinbaugebiete regeln und \u00FCberwachen in ihren Grenzen Qualit\u00E4ts- und Lagenbezeichnungen und pr\u00E4mieren Weine. Aufgrund unterschiedlicher topografischer, klimatischer und geologischer Bedingungen und agrikultureller Traditionen sind im Laufe der Zeit in vielen einzelne Weinbaugebieten auch spezifische Rebsorten kultiviert und veredelt worden. Daraus haben sich in der Regel auch eigene Weinstilistiken entwickelt."@de . . . "Weinbaugebiet"@de . . "s"^^ . . . "155960144"^^ . "4117610-8" . . "43674"^^ . . . .