Wahllokal
Das Wahllokal bzw. der Wahlraum ist der öffentliche Ort, an dem eine Wahl durchgeführt wird. Wird eine Volksabstimmung oder ein Volksentscheid abgehalten, spricht man stattdessen vom Stimmlokal bzw. dem Stimmraum. Es ist ein Raum, der sich meist in einem öffentlichen Gebäude (Schule oder Rathaus) befindet. Bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen erhalten alle wahlberechtigten Bürger vorab eine Wahlbenachrichtigung mit der Post, in welcher das für den jeweiligen Bürger vorgesehene Wahllokal samt Raum angegeben ist.
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Das Wahllokal bzw. der Wahlraum ist der öffentliche Ort, an dem eine Wahl durchgeführt wird. Wird eine Volksabstimmung oder ein Volksentscheid abgehalten, spricht man stattdessen vom Stimmlokal bzw. dem Stimmraum. Es ist ein Raum, der sich meist in einem öffentlichen Gebäude (Schule oder Rathaus) befindet. Das Wahllokal muss nach demokratischen Grundsätzen ein von Wahlwerbung freier und befriedeter Ort sein und eine geheime Entscheidung des Wählers in einer Wahlkabine ermöglichen. Niemand darf gehindert werden, das Wahllokal zu betreten, und als Wahlbeobachter die Umstände der Wahlhandlung und die öffentliche Stimmauszählung zu verfolgen (letztere entfällt bei der Verwendung elektronischer Wahlgeräte). Die Mitglieder des Wahlvorstandes haben aber das Recht und die Pflicht, Maßnahmen gegen Störungen von Wahlhandlungen, notfalls mit Hilfe der Polizei, einzuleiten und durchzusetzen. Bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen erhalten alle wahlberechtigten Bürger vorab eine Wahlbenachrichtigung mit der Post, in welcher das für den jeweiligen Bürger vorgesehene Wahllokal samt Raum angegeben ist.