"2014"^^ . "LINKE"^^ . . "55"^^ . . "315"^^ . "115"^^ . . "SPD"^^ . "75"^^ . "ja"^^ . "2019"^^ . "280"^^ . "AfD"^^ . "FDP"^^ . "CDU"^^ . "Gr\u00FCne"^^ . "5"^^ . "DE"^^ . "35"^^ . "Wahl zum 7. Th\u00FCringer Landtag"@de . "25"^^ . "158911516"^^ . "Umfrage vonINSAvom 22. Juni 2016" . . . "Sonst."^^ . . "105"^^ . "175"^^ . . . "260"^^ . "8579597"^^ . "nein"^^ . "30"^^ . "125"^^ . "In der Wahl zum 7. Th\u00FCringer Landtag werden \u2013 vorbehaltlich einer vorfristigen Aufl\u00F6sung des Landtags w\u00E4hrend der laufenden 6. Legislaturperiode \u2013 die Mitglieder des Th\u00FCringer Landtags f\u00FCr die 7. Legislaturperiode gew\u00E4hlt. Gem\u00E4\u00DF dem Th\u00FCringer Wahlgesetz f\u00FCr den Landtag \u00A7 18 Abs. 2 (in seiner Fassung vom 30. Juli 2012) muss der Wahltag zwischen dem Anfang des 57. und dem Ende des 61. Monats nach Beginn der laufenden Wahlperiode, also voraussichtlich im Herbst 2019, liegen."@de . "70"^^ . "In der Wahl zum 7. Th\u00FCringer Landtag werden \u2013 vorbehaltlich einer vorfristigen Aufl\u00F6sung des Landtags w\u00E4hrend der laufenden 6. Legislaturperiode \u2013 die Mitglieder des Th\u00FCringer Landtags f\u00FCr die 7. Legislaturperiode gew\u00E4hlt. Gem\u00E4\u00DF dem Th\u00FCringer Wahlgesetz f\u00FCr den Landtag \u00A7 18 Abs. 2 (in seiner Fassung vom 30. Juli 2012) muss der Wahltag zwischen dem Anfang des 57. und dem Ende des 61. Monats nach Beginn der laufenden Wahlperiode, also voraussichtlich im Herbst 2019, liegen."@de . "335"^^ .