. "Der Begriff der Vorvermietung definiert den Grad der Vermietung, der vor Beginn eines Bauvorhabens (ausnahmsweise auch: vor Fertigstellung) erreicht wird. Da Investoren im Regelfall zumindest einen Teil der Investition fremd finanzieren (Fremdkapital, kann auch durch Venture Capital oder Private Equity substituiert werden), greifen im Vorfeld der Gew\u00E4hrung oder Valutierung des entsprechenden Darlehens die internen Kontrollmechanismen des Kapitalgebers."@de . . . "151544201"^^ . "Vorvermietung"@de . . . "Der Begriff der Vorvermietung definiert den Grad der Vermietung, der vor Beginn eines Bauvorhabens (ausnahmsweise auch: vor Fertigstellung) erreicht wird. Da Investoren im Regelfall zumindest einen Teil der Investition fremd finanzieren (Fremdkapital, kann auch durch Venture Capital oder Private Equity substituiert werden), greifen im Vorfeld der Gew\u00E4hrung oder Valutierung des entsprechenden Darlehens die internen Kontrollmechanismen des Kapitalgebers. Soweit nicht das Fremdkapital vollst\u00E4ndig durch anderweitige Sicherheiten abgesichert ist (so genannte Full Recourse Finanzierung), wird meist verlangt, dass ein bestimmter Anteil der Mietfl\u00E4chen vor Baubeginn bzw. Valutierung bereits vermietet oder zumindest durch belastbare Vorvertr\u00E4ge reserviert ist (die Ausgestaltung entsprechender Klauseln kann im Einzelfall differieren). Dieser Anteil betr\u00E4gt im Regelfall zwischen 60 % und 80 %. In der Projektentwicklungspraxis scheitern nicht wenige Projekte, insbesondere Gro\u00DFprojekte wie z. B. Einkaufszentren oder UEC, an dieser H\u00FCrde. Im Einzelfall strittig ist, inwieweit dies als erfolgreiche Vermeidung sp\u00E4terer Leerst\u00E4nde und aus Sicht der Bank als Vermeidung von Kreditausf\u00E4llen angesehen kann, oder ob dies potenziell erfolgreiche Projekte verhindert (da teilweise die Vermietung nach Baubeginn einfacher ist und dadurch eine Initialz\u00FCndung erfolgen kann)."@de . "569873"^^ .