. "Jeder Unternehmer ist in Deutschland zum Vorsteuerabzug nach \u00A7 15 Absatz 1 Satz 1 UStG berechtigt, selbst wenn er keinen Sitz oder keine Betriebsst\u00E4tte in Deutschland hat und hier auch keine Leistungen ausf\u00FChrt. Das Vorsteuerverg\u00FCtungsverfahren bietet f\u00FCr im Ausland ans\u00E4ssige Unternehmer die M\u00F6glichkeit einer R\u00FCckerstattung von Umsatzsteuerbeitr\u00E4gen, die f\u00FCr umsatzsteuerpflichtige Leistungen von Unternehmern im Inland in Rechnung gestellt werden. In Deutschland ist das Vorsteuerverg\u00FCtungsverfahren in \u00A7 18 Abs. 9 UStG und \u00A7 18g UStG geregelt. Die Zust\u00E4ndigkeit liegt nach \u00A7 5 Abs. 1 Nr. 8 FVG beim Bundeszentralamt f\u00FCr Steuern (BZSt)."@de . . . . . . "146497220"^^ . "Vorsteuerverg\u00FCtungsverfahren"@de . "8485874"^^ . . "Jeder Unternehmer ist in Deutschland zum Vorsteuerabzug nach \u00A7 15 Absatz 1 Satz 1 UStG berechtigt, selbst wenn er keinen Sitz oder keine Betriebsst\u00E4tte in Deutschland hat und hier auch keine Leistungen ausf\u00FChrt. Das Vorsteuerverg\u00FCtungsverfahren bietet f\u00FCr im Ausland ans\u00E4ssige Unternehmer die M\u00F6glichkeit einer R\u00FCckerstattung von Umsatzsteuerbeitr\u00E4gen, die f\u00FCr umsatzsteuerpflichtige Leistungen von Unternehmern im Inland in Rechnung gestellt werden. In Deutschland ist das Vorsteuerverg\u00FCtungsverfahren in \u00A7 18 Abs. 9 UStG und \u00A7 18g UStG geregelt. Die Zust\u00E4ndigkeit liegt nach \u00A7 5 Abs. 1 Nr. 8 FVG beim Bundeszentralamt f\u00FCr Steuern (BZSt)."@de . .